Velo Initiative: das Parlament nimmt Gegenvorschlag an

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Bern,

Die Velo-Initiative geht den Räten zu weit. Beide Räte bevorzugen den Gegenvorschlag, welcher mit einer Mehrheit angenommen wurde.

Die Velo-Initiative fand keine grosse Zustimmung. Die Räte nahmen den Gegenvorschlag an.
Die Velo-Initiative fand keine grosse Zustimmung. Die Räte nahmen den Gegenvorschlag an. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die beiden Räte lehnen die Velo-Initiative ab und nehmen stattdessen den Gegenvorschlag an.
  • Der Gegenvorschlag sieht vor, dass der Bund Massnahmen der Kantone und Dritter unterstützen kann.
  • Eine Pflicht zur Förderung, wie die Velo-Initiative es gefordert hat, ist bei diesem Vorschlag nicht vorgesehen.

Die Volksinitiative «Zur Förderung der Velo-, Fuss- und Wanderwege» von Pro Velo, dem Dachverband für die Interessen der Velofahrenden, will erreichen, dass mehr Velowege erstellt und betrieben werden. Dafür soll der Verfassungsartikel über Fuss- und Wanderwege um den Begriff Velowege erweitert werden.

Das Förderungsrecht geht zu weit

Eine Förderungspflicht, wie sie die Initiative anstrebt, ging dem Nationalrat zu weit. Er lehnte die Velo-Initiative mit 121 zu 61 Stimmen bei 6 Enthaltungen ab.

«Ein gelb markierter Streifen reicht nicht aus», stellte Bastien Girod (Grüne/ZH) klar. Die fehlende Infrastruktur verhindere, dass die Schweiz ein Veloland werde. Gegenüber dem Ausland bestehe Nachholbedarf.

Gegenvorschlag findet Anklang

Der Gegenvorschlag sieht vor, dass der Bund Massnahmen der Kantone und Dritter unterstützen kann. Eine Pflicht zur Förderung ist nicht vorgesehen. Diese Alternative kam auch bei anderen Parteien gut an. Der Bund greife nicht in kantonale Kompetenzen ein und beschränke sich auf subsidiäre Aufgaben, erklärte CVP-Fraktionssprecher Thomas Ammann. Bernhard Guhl (BDP/AG) argumentierte, damit würden Velo- den Fuss- und Wanderwegen in der Verfassung gleichgestellt.

Die Hauptforderung der Initiative sei gerechtfertigt, sagte auch Verkehrsministerin Doris Leuthard. Rund 80 Prozent aller zurückgelegten Bus- und Tramfahrten seien kürzer als fünf Kilometer. Hier könnten Strassen und der öffentliche Verkehr entlastet werden. Der Bund solle hierbei die Kantone und Gemeinden unterstützen können, ohne die föderale Zuständigkeit anzutasten.

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