Die Velo-Initiative geht auch dem Nationalrat zu weit. Wie schon der Ständerat bevorzugt er den Gegenvorschlag, welcher mit einer deutlichen Mehrheit angenommen wurde. Auch die Initianten sind mit dem Gegenvorschlag zufrieden.
Pro-Velo-Präsident Matthias Aebischer begrüsst den Gegenvorschlag und erläutert, was dieser für die Velofahrer bedeutet. - Nau

Das Wichtigste in Kürze

  • Die beiden Räte lehnen die Velo-Initiative ab und nehmen stattdessen den Gegenvorschlag an.
  • Der Gegenvorschlag sieht vor, dass der Bund Massnahmen der Kantone und Dritter unterstützen kann.
  • Eine Pflicht zur Förderung, wie die Velo-Initiative es gefordert hat, ist bei diesem Vorschlag nicht vorgesehen.
  • Auch die initianten sind mit dem Gegenvorschlag zufrieden.
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Die Volksinitiative «Zur Förderung der Velo-, Fuss- und Wanderwege» von Pro Velo, dem Dachverband für die Interessen der Velofahrenden, wollte erreichen, dass mehr Velowege erstellt und betrieben werden. Dafür sollte der Verfassungsartikel über Fuss- und Wanderwege um den Begriff Velowege erweitert werden.

«Ein gelb markierter Streifen reicht nicht aus», stellte Bastien Girod (Grüne/ZH) klar. Die fehlende Infrastruktur verhindere, dass die Schweiz ein Veloland werde.

Das Förderungsrecht geht zu weit

Eine Förderungspflicht, wie sie die Initiative anstrebt, ging dem Nationalrat aber zu weit. Er lehnte heute die Velo-Initiative mit 121 zu 61 Stimmen bei 6 Enthaltungen ab.

Gegenvorschlag findet Anklang

Pro Velo Schweiz scheint mit der Annahme des Gegenvorschlages aber nicht unzufrieden zu sein. Matthias Aebischer, SP-Nationalrat und Präsident von Pro Velo Schweiz, betonte nach der Abstimmung die Wichtigkeit, dass das Velo in der Verfassung verankert ist. Dies ist beim Gegenvorschlag mit einer Kann-Formulierung gegeben. «Wenn bei der Schlussabstimmung die gleichen Verhältnisse gegeben sind, werden wir die Initiative zurückziehen», so Aebischer.

Der Gegenvorschlag sieht vor, dass der Bund Massnahmen der Kantone und Dritter unterstützen kann. Eine Pflicht zur Förderung ist nicht vorgesehen. Diese Alternative kam auch bei anderen Parteien gut an. Der Bund greife nicht in kantonale Kompetenzen ein und beschränke sich auf subsidiäre Aufgaben, erklärte CVP-Fraktionssprecher Thomas Ammann. Bernhard Guhl (BDP/AG) argumentierte, damit würden Velo- den Fuss- und Wanderwegen in der Verfassung gleichgestellt.

Gegenüber dem Ausland besteht Nachholbedarf

Die Hauptforderung der Initiative sei gerechtfertigt, sagte auch Verkehrsministerin Doris Leuthard. Rund 80 Prozent aller zurückgelegten Bus- und Tramfahrten seien kürzer als fünf Kilometer. Hier könnten Strassen und der öffentliche Verkehr entlastet werden. Der Bund solle hierbei die Kantone und Gemeinden unterstützen können, ohne die föderale Zuständigkeit anzutasten.

Im Vergleich mit dem Ausland hat die Schweiz laut Matthias Aebischer noch Nachholbedarf. Während einige Schweizer Städte bereits sehr führend seien, würden andere Städte den Veloverkehr kaum fördern. Ziel sei es, dass alle Städte am Ende auf gleich hohen Niveau seien, so Aebischer.

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