Verbot für Abgangsentschädigungen für Bundeskader in Sicht

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Bern,

Die Bundesverwaltung sowie bundesnahe Betriebe könnten in naher Zukunft auf die Gewährung von Abgangsentschädigungen verzichten.

Franken
Abgangsentschädigungen für Kader der Bundesverwaltung und bundesnahen Unternehmen geben immer wieder zu Diskussionen Anlass. (Symbolbild) - pixabay /cosmix

Abgangsentschädigungen für Kader der Bundesverwaltung und bundesnahen Betriebe sollen bald der Vergangenheit angehören. Der Ständerat und die zuständige Nationalratskommission haben einem Verbot im Grundsatz zugestimmt. Nun wird eine entsprechende Gesetzesänderung ausgearbeitet.

Nach der kleinen Kammer im Juni gab nun die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) mit 20 zu 2 Stimmen einer parlamentarischen Initiative des früheren Schaffhauser Ständerats Thomas Minder (parteilos) Folge, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Die Schwesterkommission des Ständerats (SPK-S) muss nun eine entsprechende Anpassung des Bundespersonalgesetzes an die Hand nehmen.

Abgangsentschädigungen für Kader der Bundesverwaltung und bundesnahen Unternehmen geben immer wieder zu Diskussionen Anlass. Die Kommissionen nehmen nach eigenen Angaben «dieses Missbehagen in der Bevölkerung angesichts verschiedener Fälle in jüngerer Zeit auf».

Kontroverse um Abfindungspraktiken

Ein solcher Fall war die publik gewordene Abgangsentschädigung der scheidenden Direktorin des Bundesamtes für Polizei (Fedpol), Nicoletta della Valle. Medienberichten zufolge soll diese Entschädigung im Rahmen eines ordentlich gekündigten Arbeitsverhältnisses ausgerichtet worden sein.

Gemäss Bundespersonalverordnung können Abgangsentschädigungen heute beispielsweise für Amtsdirektorinnen ausgerichtet werden – dies «im Zusammenhang mit einer vereinfachten Kündigung infolge Wegfalls der gedeihlichen Zusammenarbeit oder Wegfalls des Willens des Departementsvorstehers zur Zusammenarbeit». Bei einem freiwilligen Rücktritt gebe es keine Abgangsentschädigung.

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