Stadtrat will Abgangsentschädigungen reduzieren
Was die Rechnungsprüfungskommission (RPK) im Jahr 2014 kritisiert hat, will der Stadtrat Zürich nun umsetzen: Die Höhe der Abgangsentschädigungen beim städtischen Personal sollen einheitlich und in der Tendenz tiefer festgesetzt werden.
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Die RPK hatte sich bei der Behandlung der zweiten Serie der Zusatzkredite immer wieder mit dem Thema Abfindungen, Lohnfortzahlungen nach Entlassungen und Abgangsleistungen in der städtischen Verwaltung zu befassen. Sie bemängelte unter anderem, dass eine einheitliche Linie fehle.
Mittels Motion forderte sie deshalb den Stadtrat unter anderem dazu auf, bei Abfindungen tiefere Obergrenzen festzulegen und diese zentral zu koordinieren. Der Stadtrat legt dem Parlament nun eine entsprechende Anpassung des Personalrechts vor.
Wie verlangt sieht die Teilrevision nun tiefere Höchstbeträge bei Entlassungen vor, wie der Stadtrat am Mittwoch mitteilte. Neu soll aber auch Angestellten eine Abfindung zugesprochen werden können, die zwischen 60 und 64 Jahre alt sind. Hier bestand gemäss Stadtrat bislang eine gesetzliche Lücke.
Bei der Festsetzung der Abfindung werde neu auch «anderweitiges Erwerbseinkommen mitberücksichtigt, so dass die Abgangsentschädigungen in der Tendenz tiefer ausfallen». Zudem soll durch den Einbezug verschiedener Koordinationsstellen die Rechtsgleichheit bei der Höhe der Abfindungen stadtweit gewährleistet werden, heisst es in der Mitteilung.
Im Rahmen der Teilrevision des Personalrechts will der Stadtrat auch weitere Regeln für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen anpassen. So werden gemäss Mitteilung die Kündigungsgründe und die Regelungen in Bezug auf Mahnung und Bewährungsfrist klarer formuliert. Dem städtischen Personal werden weiterhin «ein guter Kündigungsschutz und angemessene Abgangsleistungen» gewährt.
-Mitteilung der SDA (mba)