Verfahren wegen Verdacht auf Nötigung eröffnet

Die Walliser Staatsanwaltschaft hat gegen CVP-Nationalrat Yannick Buttet ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Nötigung eröffnet. Das sagte der stellvertretende Generalstaatsanwalt Jean-Pierre Greter der «NZZ am Sonntag».

Christlichdemokratische Volkspartei
Der ehemalige CVP-Nationalrat Yannick Buttet wurde wegen Nötigung bereits einmal verurteilt. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Gegen Yannick Buttet ist ein Verfahren wegen Verdacht auf Nötigung eröffnet worden.
  • Nötigung wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet.
  • Einflussreiche CVP-Politiker fordern inzwischen seinen Rücktritt.

Gegen den Walliser CVP-Nationalrat Yannick Buttet wird wegen Verdacht auf Nötigung ermittelt. Die Walliser Staatsanwaltschaft hat ein entsprechendes Strafverfahren eröffnet. Das sagte der stellvertretende Generalstaatsanwalt Jean-Pierre Greter der «NZZ am Sonntag».

Nötigung wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet. Die Eröffnung des Verfahrens sei Folge einer Strafanzeige von Buttets ehemaliger Geliebten. Diese hatte den 40-Jährigen «wegen Delikten gegen die Ehre und die Freiheit» angezeigt. Buttet soll sie während längerer Zeit mit täglich bis zu fünfzig Telefonanrufen, SMS und E-Mails belästigt haben. Nach Bekanntwerden des Falls erklärten mehrere Frauen, sie seien von Buttet sexuell belästigt worden.

Rückhalt in der Partei schwindet

Nachdem gestern konkrete anonyme Beschuldigungen gegen Buttet publik wurden (Nau berichtete), schwindet nun sein Rückhalt innerhalb der CVP. Gemäss «Sonntagszeitung» fordern einflussreiche CVP-Parlamentarier den Rücktritt des Walliser Nationalrats. Da Buttet jedoch krank geschrieben ist und es noch zu keiner Aussprache gekommen ist, sind der Partei die Hände gebunden.

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