Verkehrskommission lehnt Velohelmpflicht für 12- bis 16-Jährige ab
Mit einer Velohelmpflicht für Kinder und Jugendliche will der Bundesrat gegen die steigenden schweren Unfälle vorgehen. Die Verkehrskommission lehnt ab.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Verkehrskommission des Nationalrats spricht sich gegen eine Velohelmpflicht aus.
- Diese richtet sich an Kinder und Jugendliche zwischen 12 bis 16 Jahren.
- Die Kommission sieht in einem Zwang keine zusätzlichen Sicherheitsvorteile.
Eine Velohelmpflicht für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 16 Jahren kommt für die Verkehrskommission des Nationalrats (KVF-N) nicht infrage. Sie will den entsprechenden Passus aus der Revision des Strassenverkehrsgesetzes streichen.
Der Entscheid fiel mit 22 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung. Dies teilte die Parlamentsdienste am Dienstag mit. Es ist deshalb sehr wahrscheinlich, dass das Plenum der Empfehlung der Kommission folgen wird.
Eingeschränkte Helmpflicht für E-Bikes
Die KVF-N ist der Ansicht, dass eine Velohelmpflicht für unter 16-Jährige keine wesentlichen Sicherheitsvorteile mit sich bringen würde. Hingegen würde es zu grossen Vollzugsproblemen führen. Das könnte nach Ansicht der deutlichen Mehrheit der Attraktivität des Fahrrads schaden.
Der Bundesrat will mit der Helmpflicht gegen die steigende Zahl von schweren Unfällen vorgehen. Damit soll die Verkehrssicherheit für diese Personengruppe erhöht werden. Nach der Vernehmlassung verworfen hatte der Bundesrat ein Helmobligatorium für alle E-Biker. Heute gilt eine Helmpflicht nur für bis 45 km/h fahrende E-Bikes.