Verkehrskommission will mildere Strafe bei leichten Verkehrsdelikten
Autofahrerinnen und Autofahrer sollen bei leichten und mittelschweren Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz milder bestraft werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Nationalrat hat heute Dienstag für eine Strafmilderung im Strassenverkehr gestimmt.
- Demnach sollen leichte Verkehrsdelikte weniger streng bestraft werden.
Autofahrerinnen und Autofahrer sollen bei leichten und mittelschweren Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz milder bestraft werden. Das will die Verkehrskommission des Nationalrates (KVF). Mit 12 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die KVF eine parlamentarischen Initiative von Jean-Pierre Grin (SVP/VD) angenommen. Die Kommission sei der Ansicht, dass das Strassenverkehrsrecht heute zu streng sei, teilten die Parlamentsdienste heute Dienstag mit.
Ist die Ständeratskommission einverstanden, kann die KVF einen Erlassentwurf ausarbeiten. Grin fordert, dass fehlbaren Lenkerinnen und Lenkern der entzogene Führerausweis früher wieder erteilt werden kann, wenn diese eine Nachschulung absolvieren.
Gefängnisstrafe für Raser?
Er argumentiert, das Gesetz sei äusserst streng gegenüber Lenkerinnen und Lenkern, die im Strassenverkehr einen kleinen Fehler begingen. Als Beispiele nennt er einen Lenker, der mit 51 Stundenkilometern fährt ohne zu merken, dass er sich in einer Tempo-30-Zone befindet.
Auch wer auf einer vereisten Fahrbahn ins Rutschen gerät oder auf der Autobahn eine provisorische Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 Stundenkilometer übersehen hat und mit 111 Stundenkilometern fährt, wird aus Sicht von Grin zu streng bestraft.
Bereits geäussert hat sich das Parlament zum Umgang mit Raserdelikten. Es sprach sich dafür aus, Richterinnen und Richtern mehr Ermessensspielraum zu geben. Die Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr soll gestrichen und die Mindestdauer für den Führerausweisentzug reduziert werden.