Führerausweis darf nicht auf Basis von Arztmeldung entzogen werden

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Lausanne,

Der Kanton Bern entzog einem Mann den Führerausweis nach einer Arztmeldung. Die Behörden handelten damit vorschnell.

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Das Bundesgericht in Lausanne. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Entzug des Führerausweises eines Berners war zu voreilig.
  • Die Behörden nahmen ihn ihm weg, nachdem der Arzt sagte, er konsumiere episodisch Alkohol.

Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern war etwas vorschnell, als es einem Mann allein auf der Basis einer Arztmeldung vorsorglich den Führerausweis entzog. Dies hat das Bundesgericht entschieden.

Der Betroffene ist gemäss einem am Montag publizierten Entscheid des Bundesgerichts seit mehreren Jahrzehnten im Besitz seines Führerausweises. Nie war er alkoholisiert am Steuer erwischt worden.

Ausreichender Grund fehlte

Auch ging aus der Meldung des Arztes an das Strassenverkehrsamt Mitte März nicht hervor, weshalb der Alkoholkonsum des Mannes seine Fahrfähigkeit beeinflussen sollte.

Nur knapp zwei Monate zuvor hatte der gleiche Arzt die Fahreignung bejaht – und zwar trotz des «episodischen Alkoholüberkonsums» des Mannes. Dieser bekräftigte in seiner Beschwerde ans Bundesgericht, dass er nicht fahre, wenn er trinke.

Aus diesem Grund fehle es an einem ausreichenden Grund für den vorsorglichen Führerausweisentzug und die ebenfalls angeordnete verkehrspsychologische Begutachtung.

Überprüfung ist rechtens

Das Bundesgericht bestätigt den Beschwerdeführer zumindest im Punkt des vorsorglichen Führerausweisentzugs. Anders entschieden hat es jedoch bei der Begutachtung.

Das Strassenverkehrsgesetz sieht eine sogenannte Fahreignungsuntersuchung nämlich ausdrücklich vor, wenn zum Beispiel ein Arzt eine entsprechende Meldung beim Strassenverkehrsamt erstattet.

Der einwandfreie automobilistische Leumund des Mannes sei kein Hindernis für eine solche Überprüfung, schreibt das Bundesgericht. Eine tatsächliche Trunkenheitsfahrt sei zudem ebenfalls nicht voraus gesetzt.

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