Verschuldete sollen sich aus der Schuldenspirale befreien können
Verschuldete Private sollen künftig nicht mehr ein Leben lang unter ihren Schulden leiden müssen. Der Bundesrat erhofft sich von ihrer finanziellen Sanierung positive Auswirkungen auf die Gesundheit der Betroffenen, auf ihr Umfeld und auf die Volkswirtschaft.

Das Wichtigste in Kürze
- Dazu hat er am Freitag eine Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibungs- und Konkursrechts in die Vernehmlassung geschickt.
Die Sanierung für private Schuldner soll unter bestimmten Voraussetzungen möglich werden.
Zum einen schlägt die Landesregierung für Schuldner mit einem regelmässigen Einkommen ein vereinfachtes Nachlassverfahren vor. In einem Vergleich soll der Schuldnerin oder dem Schuldner ein Teil der Schulden erlassen werden, wenn eine Mehrheit der Gläubiger zustimmt.
Zudem muss ein Gericht den Vergleich für angemessen befinden. Der Vergleich wäre in diesem Fall auch für jene Gläubiger bindend, die nicht zugestimmt haben.
Zum anderen will der Bundesrat hoffnungslos Verschuldeten, bei denen keine Gläubigermehrheit für einen Vergleich zustande kommt, ein konkursrechtliches Sanierungsverfahren ermöglichen.
Der Schuldner müsste sich in dem Verfahren verpflichten, den Gläubigern während vier Jahren alle verfügbaren Mittel abzugeben, und seine Bemühungen um ein regelmässiges Einkommen nachweisen. Nach Ende des Verfahrens würde er von den restlichen Schulden befreit. Das Verfahren sollen die Konkurs- und Betreibungsämter führen.
Diese Restschuldbefreiung und die Abschöpfungsphase aller verfügbaren Mittel durch die Gläubiger sind die wesentlichen Änderungen im Vergleich zum heutigen Privatkonkurs. Nach Abschluss des Verfahrens kann fünfzehn Jahre lang kein neues Sanierungsfahren erfolgen. Damit will der Bundesrat Missbrauch verhindern.
Bei beiden Verfahren verlieren die Gläubiger zumindest einen Teil ihrer Forderungen. Untersuchungen zeigen aber, dass solche Forderungen auch heute teilweise abgeschrieben werden müssen und nur auf dem Papier weiterbestehen.
Auf der anderen Seite erhalten Schuldner die Möglichkeit, sich wirtschaftlich zu erholen. Die Möglichkeit eines schuldenfreien Lebens biete einen Anreiz, die Finanzen wieder in Ordnung zu bringen und verhindere ein Abrutschen oder Verharren in der Sozialhilfe, zeigt sich der Bundesrat überzeugt.
Das sei wichtig, um die Folgen einer Überschuldung für die Betroffenen, ihr Umfeld und die Gesellschaft möglichst gering zu halten.
Heute haben Personen, die sich nicht aus eigener Kraft von ihren Schulden befreien können, kaum Aussicht, einmal wieder schuldenfrei zu leben und über mehr als das Existenzminimum zu verfügen. Neben den individuellen negativen Folgen wie Gesundheitsbelastungen oder sozialer Isolation hat das negative Auswirkungen auf die Gesellschaft.
Belastungen entstehen insbesondere für die Sozialversicherungen und das Gesundheitssystem. Zudem fallen Steuererträge aus. Die Vernehmlassungsfrist endet am 26. September.