Verwaltungsdelegation verschärft Maskenpflicht im Bundeshaus
Auch die Verwaltungsdelegation der Bundesversammlung reagiert nun auf die neuen Virusvarianten und verschärft die Maskenpflicht im Bundeshaus.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Bundeshaus gilt ab Montag eine verschärfte Maskenpflicht.
- Der Mund-Nasen-Schutz muss nun von allen ständig getragen werden.
- Der Entscheid ist eine Reaktion auf die Ausbreitung der neuen Virusvarianten.
Parlamentarierinnen und Parlamentarier, Mitglieder des Bundesrats und andere Besuchende des Bundeshauses müssen ab Montag ständig eine Maske tragen. Die Verwaltungsdelegation der Bundesversammlung reagiert mit dem Entscheid auf die Ausbreitung der neuen Virusvarianten.
Im Bundeshaus darf die Maske ab Montag auch hinter den Plexiglas-Wänden nicht mehr abgelegt werden. Die Maske müsse auch beim Sprechen getragen werden, teilte die Verwaltungsdelegation am Donnerstag mit. Wegen der Ausbreitung der ansteckenderen Varianten des Coronavirus würden ausserdem weitere Massnahmen geprüft.
Die Verwaltungsdelegation habe die bisherigen Massnahmen des Bundesrates und des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) auch im Parlamentsbetrieb jeweils sinngemäss angewendet. Die Verwaltungsdelegation werde in den nächsten Tagen gemeinsam mit dem BAG eine Auslegeordnung vornehmen, um weitere Massnahmen zu diskutieren.
Seit dem 23. Oktober 2020 gilt in den Räumlichkeiten des Parlamentsgebäudes für alle Personen eine Maskentragpflicht. Gemäss bisheriger Regelung konnte die Maske während des Sitzens an von Plexiglas geschützten Plätzen abgelegt werden.