Vier Stahlunternehmen können Überbrückungshilfen beantragen
Von heute bis Ende 2028 können vier Unternehmen aus der Stahl-, Eisen- und Aluminiumproduktion Überbrückungshilfen beim Bund beantragen.

Ab heute und bis Ende 2028 können vier in der Stahl-, Eisen- und Aluminiumproduktion tätige Unternehmen Überbrückungshilfen beim Bund beantragen. Der Bundesrat hat am Freitag die dafür nötige Verordnung rückwirkend per Anfang 2025 in Kraft gesetzt.
Die erforderlichen Änderungen des Stromversorgungsgesetzes hiess das Parlament im vergangenen Dezember gut. Die Unternehmen können unter Auflagen eine über die vier Jahre 2025 bis 2028 gestaffelte Reduktion der Stromnetz-Nutzungsentgelte beantragen.
Es sind die Recycling-Unternehmen Stahl Gerlafingen AG im Kanton Solothurn, Steeltec AG in Emmenbrücke LU und im Kanton Wallis Novelis Switzerland SA und Constellium Valais SA. Die Reduktion der Nutzungsentgelte beträgt im ersten Jahr 50 Prozent, 37,5 Prozent im zweiten, 25 Prozent im dritten und 12,5 Prozent im vierten Jahr.
Überbrückungshilfen kosten 37 Millionen Franken
Die Überbrückungshilfen kosten nach Angaben des Bundesrates 37 Millionen Franken. Die Netzbetreiberin Swissgrid wird dieses Geld den Stromkonsumenten belasten. Für Haushalte entstehen dadurch Mehrkosten von rund 3 Franken über die vier Jahre. Kleinere KMU steuern rund 33 Franken bei und grosse Unternehmen rund 100 Franken.
Wer Überbrückungshilfen will, muss sich zum Erhalt des Produktionsstandorts verpflichten sowie bis Ende 2025 einen Netto-Null-Fahrplan vorlegen. Ausserdem sind variable Vergütungen an Geschäftsleitungen und Verwaltungsräte untersagt. An Eigentümer und ihnen nahestehende Personen dürfen keine Mittel abfliessen.
Die Standortkantone müssen zusätzlich mindestens die Hälfte der jeweiligen Reduktion durch eigene Massnahmen beisteuern. Der Stahlkonzern Swiss Steel hielt trotz der zugesicherten Hilfe vom Bund im Januar am Abbau von 130 Stellen in Emmenbrücke fest. Die Zahl der Kündigungen senkte sie von ursprünglich 80 auf 50.