Voller Teuerungsausgleich bei der AHV ist vom Tisch
Beide Räte lehnen den vollen Teuerungsausgleich für AHV-Rentner ab. Nach der grossen Kammer ist auch die kleine Kammer dagegen.
Das Wichtigste in Kürze
- AHV-Rentner erhalten in diesem Jahr definitiv keinen vollen Teuerungsausgleich.
- Nach dem National- hat es am Donnerstag auch der Ständerat abgelehnt.
Der volle AHV-Teuerungsausgleich ist in diesem Jahr kein Thema mehr. Der Ständerat fällte seinen Entscheid äusserst knapp mit 21 zu 20 Stimmen bei einer Enthaltung.
Damit ist die Änderung des AHV-Gesetzes vom Tisch. Der Nationalrat hatte es bereits am Mittwoch abgelehnt, auf die Vorlage einzutreten.
In Sonderdebatten im September hatten sich beide Räte dafür ausgesprochen, die Teuerung bei AHV- und IV-Renten sowie Ergänzungsleistungen voll auszugleichen. Konkret ging es nun darum, ob zur im Januar vom Bundesrat vorgenommenen Rentenerhöhung um 2,5 Prozent weitere 0,3 Prozentpunkte dazukommen sollen.
Die Mehrkosten für die Jahre 2023 und 2024 hätten insgesamt 418 Millionen Franken betragen. Sie sollten nach dem Willen des Bundesrats ausnahmsweise nicht durch den Bund mitfinanziert werden.
Mit der Umsetzungsvorlage erfüllte der Bundesrat einen Auftrag beider Räte – obwohl er sich ursprünglich gegen das Vorhaben gestellt hatte. Durch die zusätzliche Rentenerhöhung hätten Bezügerinnen und Bezüger einer Minimalrente sieben Franken mehr im Monat erhalten. Bei der Maximalrente hätte es 14 Franken mehr gegeben.