National- und Ständerat haben neue Regeln für Gefährdungsmeldungen an die Kindesschutzbehörde Kesb beschlossen. Damit soll vor allem der Schutz von Kleinkindern verbessert werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Stände- und Nationalrat haben sich in der Kindesschutz-Vorlage geeinigt.
  • Der Kern der Vorlage ist die Ausdehnung der Meldepflicht.
  • Künftig unterliegen nicht nur amtliche Personen wie Lehrerinnen und Sozialarbeiter, sondern auch Kita-Mitarbeiterinnen und Sporttrainer einer Meldepflicht.
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Beide Räte stimmten am Donnerstag stillschweigend dem Antrag der Einigungskonferenz zu. Die Kindesschutz-Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmungen. Umstritten war zuletzt noch, wie hoch die Schwelle für Gefährdungsmeldungen an die Kesb sein soll.

Der Ständerat wollte eine tiefere Hürde, der Nationalrat eine höhere. Die Einigungskonferenz entschied sich für einen Kompromiss. Demnach soll die Hürde für Meldepflichtige etwas höher sein als für jene, die Meldung erstatten können, aber nicht müssen.

Meldepflicht ausgedehnt

Der Kern der Vorlage ist die Ausdehnung der Meldepflicht: Künftig unterliegen nicht nur amtliche Personen wie Lehrerinnen und Sozialarbeiter, sondern auch Kita-Mitarbeiterinnen und Sporttrainer einer Meldepflicht. Das soll vor allem den Schutz von Kleinkindern verbessern, die selten mit amtlichen Personen in Kontakt kommen.

Die Pflicht gilt für alle Fachpersonen, die beruflich regelmässig mit Kindern Kontakt haben. Sie müssen die Kesb einschalten, wenn konkrete Hinweise vorliegen, dass die körperliche, psychische oder sexuelle Integrität eines Kindes gefährdet ist. Der Nationalrat hatte die Formulierung «ernsthaft gefährdet» gewählt. Der Ständerat wiederum wollte keine konkreten Hinweise verlangen.

Kesb
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb). - Keystone
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