Waffenrecht macht neue Pistolen via Magazine zu verbotenen Waffen
Das Wichtigste in Kürze
- Für Waffen mit grossen Magazinen braucht es im neuen Waffenrecht eine Ausnahmebewilligung.
- Die Crux: Magazine sind oft kompatibel mit anderen Waffen und Waffentypen.
- Waffenrechts-Gegner befürchten, sich unabsichtlich strafbar zu machen.
Hat der Bund einen wichtigen Punkt im neuen Waffenrecht übersehen und kriminalisiert eben doch Waffenbesitzer? Nau-Leser Jonas Fahrni befürchtet genau das: «Dass es viel mehr Verstösse gegen das Waffengesetz geben wird – aus Unwissen oder Unachtsamkeit.» Fahrni ist zwar nicht in einem Schützenverein, aber als gelernter Büchsenmacher und Hobby-Schütze hat er das Waffenrecht genau angeschaut.
Was im Gesetz offenbar nicht bedacht wurde: Magazine passen in verschiedene Waffen. Wer verschiedene Waffen zusammen lagert oder transportiert, läuft darum fast zwangsläufig Gefahr, sich strafbar zu machen.
«Das ist Quark»
Gefährliche Waffen – Halbautomatische und solche mit grossen Magazinen – sollen im neuen Waffenrecht als verboten gelten. Wer eine solche besitzt oder erwerben will, braucht eine Ausnahmebewilligung. Fahrnis Einwand: «Die Definition von ‹gefährlicher› Waffe anhand der Magazingrösse ist Quark, weil sich das nicht scharf festlegen lässt.»
Wer wie Fahrni bereits eine Glock 17 mit einem 33-er Magazin besitzt, bekommt zwar eine Ausnahmebewilligung. Wenn Fahrni nun eine Glock 19 kauft mit kleinem Magazin, braucht er dazu lediglich einen Waffenerwerbsschein. Aber nur so lange die Glock 19 nie in die Nähe des 33-er Magazins kommt – denn dieses ist kompatibel.
Waffenrecht ordnet Magazin nicht Waffe zu
Wenn legale Waffe und verbotenes Magazin zusammen gelagert oder transportiert werden, wird die Glock 19 zur verbotenen Waffe. Und damit Fahrni zum Gesetzesbrecher: «Diese Problematik der Kriminalisierung scheint einfach verschwiegen worden zu sein.» Und das obwohl das Glock-Magazin sogar in halbautomatische Gewehre passt, die aber ebenso legal erworben werden können.
Fahrnis Sorge: «Ich als Waffenbesitzer will alles richtig machen, aber ich habe keine Chance, mich gesetzeskonform zu verhalten.» Es werde wohl häufig zu solchen Gesetzesverstössen kommen und der Ruf nach einer Verschärfung des Waffenrechts laut werden. «Die logische Konsequenz wäre dann ein Verbot aller halbautomatischen Waffen», befürchtet Fahrni. Weil man sie eben nicht in den Griff bekomme via Magazingrösse.
Nichts ist nicht Nichts
So gesehen wäre das Argument des Bundes falsch, für Besitzer von halbautomatischen Waffen mit grossem Magazin ändere sich «Nichts». Würde angesichts dieser Unsicherheiten dann aber nicht der Markt das Problem regeln? Niemand kauft mehr grosse Magazine, angeboten werden sie auch nicht. Gut möglich, bestätigt Fahrni, aber dann schaffe man das nächste Problem.
Dann werde wohl zum Beispiel auch das Sturmgewehr 90 mit kleinem Magazin angeboten und darum ohne Ausnahmebewilligung kaufbar. Alles im grünen Bereich. Bis das legale STGW 90 zusammen mit einer älteren Ausführung (mit grossem Magazin) zum Schiessstand transportiert wird. «Dann wird es wieder zur illegalen Waffe», warnt Fahrni.