Wahlplakat-Wald: Nicht alle Kandidaten halten sich an die Regeln
Es sind Wahlen. Wie immer wird die Schweiz gleichzeitig von Wahlplakaten geradezu überwuchert. Dabei halten sich nicht alle Kandidaten an die Regeln.
Das Wichtigste in Kürze
- Schweizweit sind Wahlplakate seit Wochen unübersehbar.
- Häufig sind die Plakate auf privatem Boden aufgemacht, wo eine Bewilligung notwendig ist.
- Allerdings halten sich nicht alle Kandidaten daran.
Egal ob auf dem Land oder in der Stadt, auf der Strasse oder im Bahnhof - Wahlplakate sind momentan unübersehbar. Doch nicht überall dürfen sie aufgestellt werden. Die gesetzlichen Grundlagen unterscheiden sich von Kanton zu Kanton, teilweise sogar von Gemeinde zu Gemeinde.
Allgemein gültig ist, dass die meisten Kandidaten nebst öffentlichen Standorten auch von privaten Böden Gebrauch machen. Dafür ist eine Bewilligung des jeweiligen Besitzers notwendig. Doch anscheinend halten sich nicht alle daran.
Unterschiedliche Vorschriften
Was die Wahlplakat-Zeitvorschriften auf öffentlichem Gelände angeht, so gibt es kantonal grosse Unterschiede. Während sie in Bern und Solothurn frühestens sechs Wochen vor Abstimmung aufgemacht werden dürfen, sind es im Aargau acht Wochen.
Im Kanton Zürich hingegen gibt es keine kantonalen Bestimmungen. Der Kantonsrat verwarf letztes Jahr einen Vorstoss, welcher einheitliche Mindestvorschriften vorsah.
Im Kanton Appenzell Innerroden macht man sich das Leben einfacher. Seit Jahren sprechen sich die Parteien nämlich regelmässig vor den Wahlen darauf ab, gar keine Plakate aufzuhängen.
Bewilligungen auf privaten Böden
Auf privaten Böden sieht die Situation anders aus. Hierfür ist für Wahlplakate eine Bewilligung des Grundbesitzers notwendig, was grundsätzlich auch zu funktionieren scheint. «Bei privaten Grundbesitzern fragen unsere SVP-Plakateure immer erst an», sagt der Berner Nationalrat Werner Salzmann.
Auch David Roth, Luzerner SP-Präsident, bestätigt: «Ich habe für alle meine Wahlplakate eine Bewilligung eingeholt.»
Nicht jeder Kandidat scheint sich aber an diese Regel zu halten. «Leider stellen wir fest, dass es manchmal Kandidaten gibt, die ihr Plakat ohne Rücksprache mit dem Besitzer dazustellen», erklärt Salzmann. Dieses Jahr scheine das aber seltener der Fall gewesen zu sein. «Jedenfalls hatten wir bisher keine solchen Rückmeldungen.»
„David gegen Goliath“ - Ständeratswahlen in Luzern. Am 20. Oktober @DaRoth in den National- und Ständerat wählen 🌹🗳 #WahlCH19 #darumstarkeSP #LISTE3 pic.twitter.com/ftyOglm9FO
— SP im Entlebuch (@SPimEntlebuch) September 18, 2019
Roth hingegen seien bereits Reklamationen aufgefallen. «Ich habe den Eindruck, dass Einzelne auch bei bestehenden Standorten ihr Plakat ohne Bewilligung aufstellen.»