Wäre ein Ringtausch von 25 Panzern mit der Neutralität vereinbar?
Der Bundesrat unterstützt die Ausserdienststellung von 25 Kampfpanzern, um den Rückverkauf nach Deutschland zu ermöglichen. Ein Neutralitäts-Experte ordnet ein.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat hat sich für die Ausserdienststellung von 25 Panzern ausgesprochen.
- Mit dem Rückverkauf nach Deutschland wäre die Schweiz an einer Art Ringtausch beteiligt.
- Experte Sacha Zala erachtet dies jedoch nicht als neutralitätspolitischen Tabubruch.
Am Mittwoch ist der Bundesrat einer Empfehlung der sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates (SIK-N) gefolgt: Die Landesregierung unterstützt die Ausserdienststellung von 25 Kampfpanzern des Typs «Leopard 2 A4 WE».
#BREntscheid Bundesrat unterstützt Ausserdienststellung von 25 Kampfpanzern #Leopard 2. @Violapamherd wurde ermächtigt, diese Unterstützung in der parlamentarischen Beratung der #Armeebotschaft 2023 zu vertreten. Der Eigenbedarf der #Armee bleibt gedeckt.➡️https://t.co/PPFWxGOcSX pic.twitter.com/tt0bicrydX
— VBS - DDPS (@vbs_ddps) May 24, 2023
SIK-N und Bundesrat zielen darauf ab, das Kriegsgerät auszumustern, um dessen Rückverkauf an den deutschen Hersteller zu ermöglichen. Damit würden die Panzer zwar nicht direkt im Ukraine-Krieg eingesetzt, dieselben könnten allerdings Lücken schliessen, die andere Panzer-Lieferungen aufgerissen hatten. Folglich wäre die Schweiz – sollte das Parlament dem Vorschlag zustimmen – an indirekten Waffenlieferungen an die Ukraine beteiligt: Ein Ringtausch.
Scharfe Kritik der SVP
Unmittelbar nach dem Entscheid hat die SVP den Bundesrat scharf kritisiert – Die Landesregierung «zündele» an der Neutralität: Der Ringtausch schwäche die Verteidigungsfähigkeit der Schweiz und stelle mit Blick auf die Neutralität einen «Tabubruch» dar.
Der Bundesrat wiederum verteidigt seinen Entscheid damit, dass es sich um keine Veränderung der Neutralitätspolitik der Schweiz handle. Die Deckung des Eigenbedarfs der Schweizer Armee werde in keinster Weise behindert, erklärt die Landesregierung.
Ein Historiker ordnet ein: «Kein klar definierter Granitblock»
Aus Sicht eines unbeteiligten Beobachters kann dieser Entscheid etwas befremdlich anmuten: Ist ein solcher Ringtausch mit der Neutralität vereinbar? Ja, urteilt Professor Sacha Zala von der Universität Bern.
Der Experte stellt in der aktuellen Neutralitäts-Debatte eine gewisse Verwirrung fest: «Diese rührt daher, dass wir immer von der ‹Schweizer Neutralität› sprechen, als ob dieselbe ein klar definierter Granitblock wäre.»
Völkerrechtlich kein Problem, aber politisch?
Zala ist hingegen überzeugt, dass «Neutralität» historisch betrachtet ein dehnbarer Begriff sei. Verschiedene Staaten hätten sie im Lauf der Jahre unterschiedlich ausgelegt, so der Historiker – auch die Schweiz.
«Der völkerrechtliche Kerngehalt der Neutralität ist hingegen sehr eng definiert und stellt für solche Tauschgeschäfte kein Hindernis dar. Gleiches gilt im Übrigen für die Waffenausfuhr an sich.» Die schweizerische Konzeption der Neutralität gehe aber weit über das hinaus, wozu das Völkerrecht einen neutralen Staat verpflichte, erklärt Zala.
Neutralität liegt im Ermessen des Bundesrats
Aus diesen Gründen erachtet Zala die Neutralität als innenpolitisches Identifikationsmerkmal, weshalb deren Einschätzung keine rechtliche, sondern eine politische Frage sei: «Der Bundesrat hat diese Frage im Laufe der Geschichte immer situativ und im Interesse des Landes beantwortet.»
Die Neutralität stellt also ein lebendes Konzept dar, deren Auslegung im Kompetenzbereich der Politik liegt – kurz: Neutral ist das, was Bundesrat, Parlament und Stimmbevölkerung für mit der Neutralität vereinbar befinden.
Der Nationalrat wird in der Sommersession über das Geschäft entscheiden: Die grosse Kammer dürfte sich wohl für die Ausserdienststellung aussprechen. Im Herbst wird der Ständerat über die Vorlage bestimmen, dort könnte es hingegen knapp werden.