Wäschereien besorgt über drohenden Gasmangel
Der Verband Textilpflege Schweiz fordert vom Bundesrat, bei einer Gasmangellage ebenfalls zur Kategorie «geschützte Verbraucher» zu zählen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Textilpflege-Branche macht sich Sorgen wegen des drohenden Gasmangels im Winter.
- Man wolle in die Kategorie der «geschützten Verbraucher» eingeteilt werden.
- Sonst drohten für Bereiche wie Spitäler oder Lebensmittelproduktion weitreichende Folgen.
Der Bundesrat und die Gasbranche bereiten sich auf eine mögliche Gasmangellage im Winter vor. Infolge des Ukraine-Kriegs könne eine solche nicht mehr ausgeschlossen werden, erklärte Energieministerin Simonetta Sommaruga Ende Juni vor den Medien.
In vier Szenarien will der Bundesrat einer Mangellage mit entsprechenden Massnahmen begegnen – bis hin zur Kontingentierung. Nun schlägt der Verband Textilpflege Schweiz (VTS) Alarm: Die Wäschereien und Textilreinigungen sollen ebenfalls zu den «geschützten Verbrauchern» gehören.
Saubere Wäsche: systemrelevant
Denn, so betont der Verband in seiner Mitteilung, die Branche sei systemrelevant für die Gesellschaft. Die vorgeschlagenen Massnahmen, um eine Gasmangellage möglichst abzuwenden, begrüsst der VTS zwar. Sollte es aber zu einer Kontingentierung beim Erdgas kommen, seien weitreichende Folgen zu befürchten. Kunden wie Spitäler, Altersheime, Hotels oder Lebensmittelhersteller würden dann in grosse Probleme stürzen.
«Wäschereien und Textilreinigungen können nicht auf Vorrat produzieren. Die Aufbereitung von Textilien erfolgt in einem steten Kreislauf», mahnt der VTS. Ohne Bettwäsche, Arbeitskleidung, oder Schutzausrüstung funktioniere weder das Gesundheitssystem noch die Lebensmittelherstellung.
Gasmangellage: «Geschützte Verbraucher» sind nur wenige
Der Verband Textilpflege Schweiz appelliert deshalb an den Bundesrat, Textilservicebetriebe auch zur Kategorie der «geschützten Verbraucher» zu zählen. Ohne die Dienstleistung der rund 7000 Angestellten der Branche kämen viele Bereiche der Schweizer Wirtschaft zum Stillstand.
Zu den geschützten Verbrauchern zählen nur sehr wenige Bereiche – nicht einmal Schulen dürften dann mehr heizen. Geschützt wären Haushalte, die für ihre Wärmeversorgung an ein Erdgasverteilnetz angeschlossen sind. Weiter auch grundlegende soziale Dienste, die nicht den Bereichen Bildung und öffentliche Verwaltung angehören. In dritter Linie noch bestimmte Fernwärmeanlagen – aber keine Industriezweige.