Schutzbedürftige Organisationen können künftig jederzeit vom Bund Geld für Schutzmassnahmen beantragen. Grund sind die Taten der Hamas.
Synagoge Zürich
Besonders bedrohte Minderheiten können von nun an jederzeit finanzielle Hilfen für ihren Schutz beantragen. Grund für die Änderung ist der Terror der Hamas. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Wegen des Nahostkonflikts ändert der Bund seine Regeln für Finanzhilfen für Minderheiten.
  • Bedrohte Organisationen können von nun an jederzeit Geld für Massnahmen beantragen.
  • Die Zahl der antisemitischen Vorfälle hat seit dem Hamas-Angriff auf Israel zugenommen.
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Organisationen können künftig jederzeit Gesuche für den Schutz von Minderheiten einreichen. Bisher war das nur eingeschränkt der Fall.

Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnung im Zuge des Nahostkonflikts und des Terrors der Hamas angepasst.

Der Bund kann jährlich entsprechend der Verordnung über Massnahmen zur Unterstützung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen Geld bereitstellen. Unterstützt werden bauliche, technische oder organisatorische Massnahmen privater oder öffentlicher Organisationen.

Mitfinanziert durch diese Finanzhilfen sollen Sicherheitsmassnahmen umgesetzt werden, welche die Minderheiten vor terroristischen oder gewalttätig-extremistischen Angriffen schützen.

Mehr antisemitische Taten seit dem Angriff der Hamas

Bislang konnten die Organisationen die Gesuche jeweils bis Ende Juni einreichen. Neu können aufgrund unvorhersehbarer Sicherheitsrisiken Gesuche für bauliche und technische Massnahmen jederzeit eingereicht werden. Das teilte der Bundesrat am Mittwoch mit.

Die jährlich zur Verfügung stehenden Mittel von 5 Millionen Franken bleiben gleich.

Seit dem Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 verzeichnet die Schweizer Polizei zunehmend antisemitisch motivierte Angriffe. Laut der Westschweizer Fachstelle gegen Antisemitismus und Diffamierung (Cicad) hatten diese bereits im vergangenen Jahr um 68 Prozent zugenommen.

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