Zivilgesellschaftliches Komitee will Einbürgerungen erleichtern
Mit einer Volksinitiative will ein zivilgesellschaftliches Komitee Einbürgerungen erleichtern. Aktuell hat die Schweiz die zweitstrengsten Bedingungen Europas.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Volksinitiative fordert eine erleichterte Einbürgerung in der Schweiz.
- Fünf Jahre Aufenthalt und Grundkenntnisse einer Landessprache sollen ausreichen.
- Das Projekt wird von der Organisation Vierviertel und zahlreichen Politikern unterstützt.
Wer seit fünf Jahren in der Schweiz lebt, Grundkenntnisse einer Landessprache hat und keine schwerkriminelle Tat begangen hat, soll künftig den Schweizer Pass erhalten. Dies fordert eine neue Volksinitiative.
Die Bundeskanzlei hat am Dienstag die Vorprüfung der eidgenössischen Volksinitiative «Für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)» im Bundesblatt publiziert. Das Initiativkomitee hat nun bis am 23. November 2024 Zeit, die für das Zustandekommen notwendigen 100'000 Unterschriften zu sammeln.
Konkret fordert die Initiative, dass nach fünf Jahren rechtmässigem Aufenthalt in der Schweiz eine Einbürgerung möglich sein soll. Und das unabhängig von der Niederlassungsbewilligung. Heute dürfen sich ausschliesslich Personen einbürgern lassen, die über eine Niederlassungsbewilligung C verfügen und mindestens seit zehn Jahren in der Schweiz wohnen.
Das zivilgesellschaftliche Projekt der Aktion Vierviertel wird von verschiedenen bekannten Politikerinnen und Politikern unterstützt: Nationalrätin Sibel Arslan (Grüne/BS), Ständerätin Lisa Mazzone (Grüne/GE), alt Ständerat Paul Rechsteiner (SP/SG) und Co-Präsidentin der politischen Bewegung Operation Libero, Sanija Ameti.
Zweitstrengste Einbürgerungsregeln Europas
Rund ein Viertel der Menschen in der Schweiz hat aktuell einen ausländischen Pass. Gemäss einer Untersuchung kennt die Schweiz in Europa nach Zypern die zweitstrengsten Einbürgerungsregeln.
Reformen des Bürgerrechtsgesetzes waren in den vergangenen Jahren immer wieder Thema. Im Jahr 2017 hatte das Schweizer Volk an der Urne beschlossen, dass sich gut integrierte Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation leichter sollen einbürgern können. 2018 traten diese Änderungen in Kraft. Danach zeigte sich aber, dass die Zahl der Einbürgerungen dieser Personen nicht so stark zunahm wie erwartet.
Das Parlament hat in der jüngeren Vergangenheit Lockerungen bei der Einbürgerung abgelehnt. Darunter waren zwei parlamentarische Initiativen, die Ausländerinnen und Ausländern nach fünf Jahren in der Schweiz mehr Mitbestimmungsrechte gewährt hätten.