Zweifelhafte IV-Gutachten sollen neu beurteilt werden können
Die Nationalratskommission reagiert auf zweifelhafte Gutachten der Pmeda AG und fordert eine Neubeurteilung.
Entscheide über die Gewährung von Leistungen der Invalidenversicherung (IV) müssten sich auf qualitativ einwandfreie medizinische Gutachten stützen, liess die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) am Freitag in einer Mitteilung der Parlamentsdienste verlauten. «Davon hängt das Vertrauen in die Invalidenversicherung ab.» Der Entscheid, ob eine IV-Leistung gewährt werde oder nicht, habe grosse Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen.
Mit 14 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen reichte die Kommission eine Motion ein. Demnach sollen Versicherte künftig ein Revisionsgesuch stellen können, wenn sich ihr IV-Entscheid auf ein medizinisches Gutachten einer Gutachterstelle oder von Ärztinnen und Ärzten stützt, mit welchen die Zusammenarbeit aufgrund einer Empfehlung der Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung (EKQMB) eingestellt wurde.
Vorschlag zur Überprüfung von Arbeitsfähigkeit und Rentenzahlungen
Nach Eingang eines solchen Revisionsgesuchs sollen die IV-Stellen die Arbeitsfähigkeit prüfen, den Beginn einer allfälligen Arbeitsunfähigkeit festlegen, berufliche Massnahmen gewähren und allfällige Rentenleistungen rückwirkend zusprechen.
Den Stein ins Rollen gebracht hatten jüngste Enthüllungen zu den zweifelhaften Gutachten, die von der Pmeda AG erstellt worden waren. Die SGK-N erachtet diese Enthüllungen als «schockierend», wie sie schreibt. Sie fordere die betroffenen Akteure dazu auf, sich noch stärker dafür einzusetzen, dass solche Fälle nicht mehr vorkämen.
Im Rahmen der Revision «Weiterentwicklung der IV» eingeführten Massnahmen könne heute die Qualität der Gutachten und Diagnosen zwar gewährleistet werden, so die SGK-N. Mängel und Probleme bestünden jedoch noch bei den Gutachten, die vor dem Inkrafttreten dieser Revision erstellt worden seien.