Zweites Kostensenkungspaket des Bundesrates auf der Intensivstation
Das zweite Massnahmenpaket zur Kostensenkung im Gesundheitswesen des Bundesrates wird scharf kritisiert. Vor allem zwei Massnahmen sind problematisch.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat arbeitet an einem Massnahmenpaket zur Kostensenkung im Gesundheitswesen.
- Der Kostendeckel und das Gatekeeper-Modell werden dabei aber kritisiert.
- Diverse Verbände fordern eine Überarbeitung und alternative Lösung vom Bundesrat.
Der Bundesrat muss beim zweiten Massnahmenpaket zur Senkung der Kosten im Gesundheitswesen nach der Vernehmlassung substanziell über die Bücher. Höchst umstritten sind insbesondere der Kostendeckel und das Gatekeeper-Modell. Kritisch beurteilt wird auch der einseitige Fokus auf die Kosten.
Ob Ärzte, Spitäler, Pflegende, Versicherer, Pharmaindustrie, Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften oder kantonale Gesundheitsdirektoren: Hüben wie drüben werden das Paket oder dessen Kernelemente entweder ganz abgelehnt oder in Frage gestellt. Jene, die die beiden Kernpunkte der Vorlage grundsätzlich begrüssen, sind mit deren Ausgestaltung nicht zufrieden, fordern Nachbesserungen oder präsentieren Alternativen.
Paket umfasst zehn Massnahmen
Kernpunkte des zweiten Paketes sind eine Art Kostendeckel sowie eine obligatorische Erstberatungsstelle. Bund und Kantone sollen jährlich festlegen, wie stark die Kosten wachsen dürfen. Zum Beispiel bei den stationären Spitalbehandlungen, den ambulanten Arztbehandlungen oder den Medikamenten.
Das Paket mit insgesamt zehn Massnahmen soll rund eine Milliarde Franken an Einsparungen bringen. Für die Einhaltung müssten Krankenkassen und Leistungserbringer sorgen. Die Kantone müssten die Ziele durchsetzen. Die Vernehmlassung dazu ist am Donnerstag abgelaufen.
Gesundheitsdirektoren unterstützt Massnahmen
Das zweite Massnahmenpaket stellt den indirekten Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative der CVP dar. Er soll die im ersten Paket vorgeschlagenen Massnahmen ergänzen, deren Wirkung verstärken und vor allem die Gesamtsteuerung des Gesundheitssystems verbessern.
Grundsätzlich am positivsten gestimmt ist die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK). Sie kann die vorgeschlagenen Massnahmen mehrheitlich unterstützen. Bezüglich Umsetzung und Wirksamkeit der Zielvorgabe und der Erstberatungsstelle gebe es jedoch noch zu viele Fragezeichen. Der Kostendeckel etwa sei so kaum umsetzbar.
Gewerkschaftsbund sieht Änderungsbedarf
In die richtige Richtung geht die Erstberatungsstelle auch für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB). Allerdings sieht auch er in der konkreten Ausgestaltung einigen Änderungsbedarf.
Er schlägt die Einführung einer Beratungs- und Koordinationsstelle vor. Dies könnten Hausarzt- oder Kinderarztpraxen, Praxisgemeinschaften oder Ambulatorien sein. Sie wären für Erstberatung, Koordination der Leistungen und Dossierführung zuständig.
Die Einführung einer finanziellen Zielvorgabe lehnt der SGB ab. Er bezweifelt, dass mit einem nationalen Gesamtkostenziel wirksam gespart werden könnte.
Ärztevereinigung fürchtet Zweiklassen-Medizin
Die Ärztevereinigung FMH lehnt beide Kernpunkte ab. Zielvorgaben hätten Wartezeiten und Verschiebungen zur Folge. Ein Deckel respektive Globalbudget sei die Massnahme mit den gravierendsten Auswirkungen auf die Patientenversorgung, weil sie zu einer Zweiklassen-Medizin führe. Diese Befürchtung hegen auch einige andere Vernehmlassungsteilnehmer.
Eine obligatorische Erstberatungsstelle für alle Versicherten bedeutet gemäss FMH die Aufhebung der freien Arztwahl. Heute sind gut zwei Drittel der Versicherten in einem Hausarzt- oder HMO-Modell versichert und profitieren von entsprechenden Rabatten. Eine erfolgversprechende Massnahme zur Dämpfung der Kosten wäre für die FMH die einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen.
Massnahmen Gefahr für Pflegepersonal?
Für den Schweizerischen Berufsverband der Pflegefachfrauen und -fachmänner (SBK) birgt die reine Steuerung über die Finanzen eine grosse Gefahr. So könnte man die angestrebte Effizienzsteigerung zu Lasten des Gesundheitspersonals erreichen wollen. Dies werde namentlich angesichts des gravierenden Personalmangels und der hohen Aussteigerquote negative Auswirkungen auf die Versorgung haben.
Das vorgeschlagene Gatekeeper-Modell bezeichnet der SBK als veraltet. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb Erstberatungsstellen ausschliesslich durch Ärzte geleitet werden dürften.
Krankenkassen wollen unbürokratischere Lösung
Der Krankenkassenverband Santésuisse spricht sich zwar grundsätzlich für Steuerungselemente wie Kostenziele und Erstberatungsstellen aus. Auch er schlägt allerdings Alternativen vor, weil ihm die bundesrätlichen Lösungen zu bürokratisch sind. Dies verhindere echte kostendämmende Effekte.
Der Krankenkassenverband Curafutura lehnt die Vorschläge des Bundesrates ebenso ab. Diese schränkten den Wettbewerb ein, verschlechterten die Rahmenbedingungen für Innovation und schwächten die Tarifpartnerschaft. Die vorgesehenen Anpassungen läuten nach Ansicht des Verbandes «die Verstaatlichung des Gesundheitswesens» ein. Besser sei es, die aktuellen Rahmenbedingungen zu verbessern und die schon beschlossenen Reformen konsequent umzusetzen.
Paket laut Interpharma nicht zukunftsgerichtet
Für den Branchenverband Interpharma ist die Delegation der Preisfestsetzung an den Bundesrat nicht akzeptabel. Der Bundesrat will eine gesetzliche Grundlage für Preismodelle schaffen.
Der Verband der forschenden pharmazeutischen Firmen zeigt sich aber grundsätzlich bereit, Preismodelle mitzutragen. Diese müssen jedoch den Zugang zu den Patienten verbessern. Insgesamt trage der einseitige Kostenfokus der Vorlage jedoch nicht zu einem zukunftsgerichteten, nachhaltigen Gesundheitswesen bei.
Economiesuisse fordert finanzielle Anreize
Der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse lehnt sowohl Kostenziel wie obligatorische Erstberatungsstelle ab. Die Kosten könne man am besten durch die Stärkung des Leistungswettbewerbs beeinflussen.
Dieser dezentrale Ansatz führe zu besseren Behandlungsmethoden und einem besseren Preis-Leistungsverhältnis für medizinische Leistungen. Finanzielle Anreize seien der bessere Weg als Innovationsträgheit. Diese verhindere den Wettbewerb unter den Versicherungsmodellen.
Erstes Massnahmenpaket wurde aufgeteilt
Bereits im August 2019 hatte der Bundesrat ein erstes Massnahmenpakete gegen höhere Kosten im Gesundheitswesen verabschiedet. Dazu gehörten ein Experimentierartikel und ein Referenzpreissystem für Generika.
Viele Ansätze dieses neun Massnahmen umfassenden Paketes drohten jedoch zu scheitern. Der Nationalrat hat die Vorlage deshalb aufgeteilt, um sich auf die weniger umstrittenen Massnahmen konzentrieren zu können.