Behörden in Belarus gehen strafrechtlich gegen Opposition vor
Im Machtkampf mit der Opposition in Belarus greift die Staatsführung nun zu juristischen Mitteln.
Das Wichtigste in Kürze
- Justiz: Gründung eines Koordinierungsrates verstösst gegen Verfassung.
Generalstaatsanwalt Alexander Konjuk erklärte am Donnerstag in einer Videoaufzeichnung, es seien strafrechtliche Ermittlungen wegen der Versuche der Opposition eingeleitet worden, die Macht im Land an sich zu reissen. Die Gründung eines Koordinierungsrates durch die Opposition ziele darauf ab, «die Macht zu ergreifen und die nationale Sicherheit von Belarus zu untergraben», sagte Konjuk. Dies verstosse gegen die Verfassung.
Die Opposition hatte den Koordinierungsrat nach der umstrittenen Präsidentschaftswahl am 9. August gegründet, um einen friedlichen Machtwechsel einzuleiten. Er soll sich nach Angaben der Oppositionspolitikerin Swetlana Tichanowskaja für «faire und demokratische Präsidentschaftswahlen unter internationaler Beobachtung» einsetzen.
Der seit 26 Jahren autoritär regierende Präsident Alexander Lukaschenko hatte die Wahl nach offiziellen Angaben mit 80 Prozent der Stimmen gewonnen. Die Opposition und westliche Staaten werfen der Regierung aber massiven Wahlbetrug vor. Die EU erkennt Lukaschenkos umstrittenen Wahlsieg nicht an.
Seit der Wahl gingen täglich tausende Menschen auf die Strassen und forderten Lukaschenkos Rücktritt. Die Sicherheitskräfte gingen brutal gegen Demonstranten vor. Hunderte Menschen wurden verletzt, tausende festgenommen, drei Menschen starben während der Proteste.