Bergkantone stellen Kompromiss zum Finanzausgleich in Frage
Das Wichtigste in Kürze
- Die Vorlage steht am (morgigen) Dienstag auf der Traktandenliste der Sondersession.
Die vorberatende Kommission beantragt, neben dem soziodemografischen auch den geografisch-topografischen Ausgleich aufzustocken. Ersterer kommt den Städten zugute und gilt seit jeher als unterdotiert gegenüber dem geografisch-topografischen Ausgleich.
Von diesem profitieren vor allem Bergregionen. Obwohl sie nur einen Bruchteil der Sonderlasten der städtischen Zentren tragen, will die Finanzkommission die beiden Töpfe wie bisher gleichmässig füllen. Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit handelt es sich um einen Grundsatz der Finanzausgleichs-Mechanik, der beibehalten werden soll.
Sie rüttelt damit an einem Kompromiss, dem 22 Kantonsregierungen zugestimmt haben. Dessen Ziel ist es, die Geberkantone zu entlasten. Der dritte Wirksamkeitsbericht zum Finanz- und Lastenausgleich (NFA) hatte gezeigt, dass die Geberkantone mehr als geplant in den Ressourcenausgleich einzahlen. Gleichzeitig erhalten die Nehmerkantone mehr als ursprünglich vorgesehen.
Künftig soll der Ausgleich zwischen ressourcenstarken und ressourcenschwachen Kantonen nicht mehr alle vier Jahre politisch ausgehandelt werden müssen. Stattdessen soll er zur fixen Grösse werden. Dieser Wert wird künftig nicht nur angestrebt, sondern garantiert. Gleichzeitig wird er gegenüber heute schrittweise gesenkt, und zwar auf 86,5 Prozent.
Die Leistung der ressourcenstarken Kantone wird auf zwei Drittel des Bundesbeitrags begrenzt. Die Geberkantone werden dadurch entlastet. Auch der Bund zahlt aufgrund der tieferen Mindestausstattung weniger. Diese Einsparungen von 280 Millionen Franken sollen jedoch im System bleiben.
Der Kompromiss sieht vor, dass 140 Millionen Franken während fünf Jahren als Übergangshilfe an die ressourcenschwachen Kantone gehen, und zwar nach Anzahl Einwohner. Die übrigen 140 Millionen Franken sollen in den soziodemografischen Lastenausgleich fliessen.
Die Finanzkommission des Nationalrats beantragt nun, die Hälfte dieses Betrags dem geografisch-topografischen Ausgleich zukommen zu lassen. Der Entscheid fiel mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
Die Verteilung der eingesparten Bundesgelder war schon im Ständerat ein Thema. Ein Argument war, dass vom soziodemografischen Lastenausgleich vor allem Geberkantone profitieren, die mit der Reform ohnehin entlastet werden. Der Walliser CVP-Vertreter Beat Rieder (CVP/VS) machte zudem geltend, dass die städtischen Zentren nicht nur beim Finanzausgleich, sondern auch bei der Mobilität, der Bildung oder über fiskalpolitische Instrumenten profitierten.
Die Kantone Wallis und Jura lehnen den Kompromiss ab, Bern und Freiburg enthielten sich der Stimme, die übrigen Kantone stimmen zu. Entsprechend votierten die Standesvertreter dann auch in der Wintersession. Die Mehrheit der kleinen Kammer hütete sich davor, am Kompromiss herumzuschrauben. Nicht alle könnten gewinnen, sagte Kommissionssprecher Hannes Germann (SVP/SH). Bei einem Scheitern seien jedoch alle Verlierer.
Wie der Nationalrat entscheidet, ist angesichts des relativ knappen Abstimmung in der Kommission nicht klar. Der St. Galler Regierungsrat Benedikt Würth, Präsident der Konferenz der Kantonsregierungen, hat bei den Ratsmitgliedern schriftlich interveniert. Nach seinen Angaben steht die grosse Mehrheit der Kantone immer noch hinter dem Kompromiss - auch Bergkantone, die von der Lösung der Kommission profitieren würden.