Bericht: Anklage gegen Mitglieder der Terrorzelle «Revolution Chemnitz»
Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat einem Medienbericht zufolge Anklage gegen acht Mitglieder der mutmasslichen rechtsextremen Terrorzelle «Revolution Chemnitz» erhoben.
Das Wichtigste in Kürze
- Acht Männern wird Bildung einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen.

Den Männern im Alter von 21 bis 31 Jahren werde die Bildung einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen, berichteten NDR, WDR und «Süddeutsche Zeitung» am Dienstag. Das Verfahren werde voraussichtlich im Herbst vor dem Oberlandesgericht Dresden eröffnet.
Eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft sagte, sie könne den Bericht nicht dementieren und kündigte eine Presseerklärung an. Zu Einzelheiten der Anklage wollte sich die Sprecherin nicht äussern.
Kürzlich hatte der Bundesgerichtshof die Fortdauer der Untersuchungshaft für sechs Männer der mutmasslichen Terrorzelle angeordnet. Die festgestellten Mitglieder der «Revolution Chemnitz» waren am 1. Oktober und damit kurz vor den Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit am vergangenen 3. Oktober festgenommen worden. Sie sollen für den Feiertag Gewaltaktionen in Berlin geplant haben.
Zusammengeschlossen haben sollen sich die Verdächtigen erst kurz vor der Festnahme im vergangenen September. Den Berichten zufolge ist die Grundlage der Anklage unter anderem die Auswertung von Chat-Protokollen auf den Mobiltelefonen der Beschuldigten. Einer der Angeklagten habe in seiner Vernehmung eingeräumt, mit der Aktion in Berlin hätten «Gesetze ausser Kraft gesetzt werden» sollen. Die Verdächtigen wollten es demnach so aussehen lassen, als seien Linke für die geplanten Taten verantwortlich.
Wie NDR, WDR und «SZ» weiter berichteten, suchte der als Rädelsführer der Gruppe geltende Christian K. in der Vergangenheit den Kontakt zum Verfassungsschutz. Er habe sich im Jahr 2015 dem sächsischen Verfassungsschutz als V-Mann angeboten, berichteten die Medien. Demnach sass der damals 28-Jährige zu der Zeit in Dresden im Gefängnis, Ende 2015 sei es zu einem Treffen gekommen. Das Landesamt in Sachsen habe aber zu keinem Zeitpunkt eine V-Mann-Tätigkeit für K. erwogen. K. sollte stattdessen in ein Aussteigerprogramm vermittelt werden.