Bericht: Schäuble treibt Planungen für «Hybrid-Parlament» voran
Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) trifft angesichts der anhaltenden Corona-Pandemie Vorbereitungen für eine neue Form der parlamentarischen Arbeit.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Teil der Abgeordneten soll online zugeschaltet werden.
Laut einem Bericht der «Bild»-Zeitung (Samstagsausgabe) geht es um Tagungen des Bundestages als «Hybrid-Parlament» aus anwesenden und online zugeschalteten Abgeordneten. Dafür sei bei einem Treffen Schäubles mit den Bundestags-Fraktionschefs die Einsetzung einer Arbeitsgruppe beschlossen worden.
Diesem Gremium sollen demnach die parlamentarischen Geschäftsführer angehören. Ziel ist, im Seuchen- oder Katastrophenfall den Bundestag auch dann beschlussfähig zu halten, wenn viele Parlamentarier selbst nicht zur Plenarsitzung erscheinen können. Weil das Grundgesetz die Anwesenheit der Abgeordneten vorschreibt, ist eine reine Online-Tagung des Bundestages ohne Verfassungsänderung nicht möglich.
Gleiches gilt für eine frühere Idee Schäubles, in einem solchen Fall den gemeinsamen Ausschuss gemäss Artikel 53a des Grundgesetzes aus Vertretern von Bundestag und Bundesrat einzuberufen. Auch dafür wäre aber eine Änderung des Grundgesetzes nötig, weil der Ausschuss ausdrücklich nur für den Kriegsfall gedacht ist. Es ist jedoch unklar, ob die dafür jeweils erforderlichen Zweidrittel-Mehrheiten zustandekommen würden.
Ein «Hybrid-Parlament» könne daher aus Sicht Schäubles eine Lösung sein, hiess es in «Bild». Geklärt werden müssten allerdings noch die technischen Voraussetzungen für ein solches Notparlament. So müsse ein mobiles digitales Abstimmungssystem nicht nur gegen Manipulation und Hackerangriffe gesichert sein, sondern auch eine eindeutige personalisierte Abstimmung gewährleisten.
Zudem müssten Quoren festgelegt werden, wie viele Abgeordnete mindestens online und persönlich an einer Abstimmung teilnehmen müssen, damit diese gültig ist. Normalerweise ist der Bundestag beschlussfähig, wenn die Hälfte der Parlamentarier anwesend ist. Wegen der Corona-Krise gilt derzeit eine Satzungsänderung, wonach bereits ein Viertel der Volksvertreter zur Beschlussfähigkeit ausreicht. Für Abstimmungen, die die so genannte Kanzlermehrheit erfordern, sei nach Ansicht von Bundestagsjuristen aber auch künftig persönliches Erscheinen zwingend, hiess es.