Berliner Verwaltungsgericht hebt Corona-Demonstrationsverbot auf
Das Wichtigste in Kürze
- Kundgebung mit 22.500 angemeldeten Teilnehmern wieder zugelassen.
Der Anmelder habe durch die Bereitstellung von 900 Ordnern und hundert Deeskalationsteams «hinreichende Vorkehrungen» getroffen, entsprechend auf die Versammlungsteilnehmer einzuwirken, teilte das Gericht am Freitag mit. Aus dem Konzept des Anmelders ist demnach nicht zu erkennen, dass er das Abstandsgebot bei der für 22.500 Menschen angemeldeten Veranstaltung «bewusst missachten» werde.
Eine solche Prognose lasse sich weder aus dem Verlauf der Versammlung am 1. August noch aus der kritischen Haltung der Teilnehmer zur Corona-Politik ableiten, erklärte das Gericht. Ausserdem bemängelte das Gericht, die Versammlungsbehörde habe nur unzureichend Alternativen zu einem Versammlungsverbot geprüft wie etwa die Änderung des Orts oder eine Begrenzung der Teilnehmerzahl.
Allerdings muss der Veranstalter dem Urteil zufolge weitere Auflagen beachten: Im Bühnenbereich müssen Gitter aufgestellt werden, auch muss regelmässig auf die Mindestabstände hingewiesen werden. Die Versammlungsbehörde darf ausserdem weitere Auflagen zur Einhaltung des Mindestabstands erlassen.
Gegen den Beschluss kann die Versammlungsbehörde vor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ziehen. Die Versammlungsbehörde hatte die Grossdemonstration wegen des Infektionsschutzes am Mittwoch verboten, am Donnerstag legte der Anmelder Querdenken 711 dagegen Beschwerde ein.