Das Rahmenabkommen soll mehrheitsfähig werden. Für offene Fragen soll der Bundesrat kreativ werden, so die aussenpolitische Kommission des Nationalrates.
Schneider-Schneiter und Sommaruga
Elisabeth Schneider-Schneiter(CVP/BL) und Carlo Sommaruga (SP/GE) erläutern vor den Medien die Stellungnahme der Aussenpolitischen Kommission zum Rahmenabkommen mit der EU. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat soll dass Rahmenabkommen mehrheitsfähig machen.
  • Das fordert die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates.
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Der Bundesrat soll darauf hinarbeiten, dass das Rahmenabkommen mit der EU mehrheitsfähig wird. Das fordert die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK). Für die offenen Fragen soll der Bundesrat kreative Lösungen suchen.

In der Tendenz ist die Stellungnahme positiv, welche die APK mit 16 zu 9 Stimmen verabschiedet hat.

Keine Aufforderung zur Unterzeichnung

Sie beinhaltet aber keine Aufforderung, das Abkommen jetzt zu unterzeichnen. Der Bundesrat soll «weiter arbeiten», wie Kommissionspräsidentin Elisabeth Schneider-Schneiter (CVP/BL) am Dienstag vor den Medien in Bern sagte.

Nachverhandlungen hat die EU bisher ausgeschlossen. Die Kommission sieht dennoch Spielraum, mindestens für Erklärungen und Präzisierungen. Sie fordert den Bundesrat daher auf, den Abschluss des Abkommens innert Jahresfrist anzustreben.

Streitpunkt Lohnschutz

Das Verhandlungsergebnis ist zwar aus Sicht der Kommission «in weiten Teilen» im Interesse der Schweiz und steht «grösstenteils» im Einklang mit dem Verhandlungsmandat. Damit es in einer Volksabstimmung eine Chance hat, müssen aber mehrere Aspekte «weiter bearbeitet» werden.

Als ersten Punkt nennt die APK den Lohnschutz. Dieser dürfe nicht aufgeweicht werden, sagte Schneider-Schneiter. Nach Einschätzung der Kommission seien hier aber Lösungen möglich. «Es braucht kreative Ansätze», stellte die Kommissionspräsidentin fest. Zu den flankierenden Massnahmen liege ein EU-Vorschlag vor.

Kontrollregime soll bestehen bleiben

Diese Ausgangslage erfordere im Hinblick auf eine Unterzeichnung des Abkommens eine Klärung mit der EU und den Sozialpartnern. Das Schweizerische Kontrollregime gegen Lohndumping müsse dabei in Übereinstimmung mit den EU-Richtlinien als eigenständiges Lohnschutzmodell mindestens gleichwertig bestehen bleiben.

Der zweite Punkt ist die Unionsbürgerrichtlinie. Die Kommission wertet dabei positiv, dass diese im Abkommen nicht erwähnt ist. Das entspreche dem Verhandlungsmandat, welchem die APK zugestimmt hatte.

Kommission verlangt Umsetzungsgesetz

Der Bundesrat soll vor einer Unterzeichnung des Abkommens aber klären, dass eine Übernahme der Richtlinie sich auf die Personenfreizügigkeit beschränken würde. Dies entspricht nicht der Sichtweise der EU.

Als dritten Punkt schliesslich braucht es in den Augen der Kommission ein Umsetzungsgesetz zur dynamischen Rechtsentwicklung, damit die parlamentarischen Rechte, die Rechte der Kantone und jene der Stimmberechtigten geklärt werden können.

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