Bundesrat will Regeln zum Informationsaustausch anpassen

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Bern,

Die Schweizer Bestimmungen zum automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) entsprechen nicht in allen Punkten den internationalen Vorgaben. Der Bundesrat will sie deshalb anpassen. Davon betroffen sind vor allem Stiftungen.

Der Bundesrat will die Regeln zum automatischen Informationsaustausch (AIA) anpassen. Damit will er verhindern, dass die Schweiz auf einer schwarzen Liste landet. (Symbolbild)
Der Bundesrat will die Regeln zum automatischen Informationsaustausch (AIA) anpassen. Damit will er verhindern, dass die Schweiz auf einer schwarzen Liste landet. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Das Wichtigste in Kürze

  • Der AIA dient dazu, Steuerhinterziehung über Konten im Ausland zu verhindern.

Seit 2017 sammeln die Schweizer Finanzinstitute Daten von Kundinnen und Kunden, die in einem AIA-Partnerstaat steuerpflichtig sind. Der erste Datenaustausch erfolgte vergangenen Herbst.

Das «Global Forum» der OECD überprüft, ob die Staaten den AIA-Standard in ihrem Landesrecht vollumfänglich umsetzen. Zwar beginnen die Länderprüfungen erst 2020. Eine Vorprüfung hat aber ergeben, dass in der Schweiz Anpassungen nötig sind, wie der Bundesrat mitteilte.

Er hat am Mittwoch die Vernehmlassung zu Gesetzes- und Verordnungsänderungen eröffnet. Es zeige sich, dass das «Global Forum» selbst kleinste Abweichungen vom Standard nicht akzeptiere, schreibt er im Bericht zur Vernehmlassung.

Zu grosszügig war die Schweiz vor allem bei den Ausnahmen. Heute sind Vereine und Stiftungen, die sich als Finanzinstitut qualifizieren, von den Meldepflichten ausgenommen. Diese Ausnahme soll aufgehoben werden. Das dürfte nur für wenige Vereine, aber für etliche Stiftungen Auswirkungen haben.

Der Bundesrat schätzt, dass rund 1000 Stiftungen beide Kriterien erfüllen, um sich als Finanzinstitut zu qualifizieren: die Vermögensgrösse und den sogenannten Einkommenstest. Für die Vermögensgrösse dient die professionelle Vermögensverwaltung als Anhaltspunkt. Das Einkommenskriterium ist erfüllt, wenn die Bruttoeinkünfte vorwiegend der Anlage von Finanzvermögen oder dem Handel damit zuzurechnen sind.

Es dürften sich komplexe Umsetzungsfragen stellen, hält der Bundesrat fest. Da die Unterstellung von Stiftungen unter den Anwendungsbereich des AIA aber einen zentralen Pfeiler des AIA-Standards darstelle, sei die Erwartung an die Schweiz gross, die Ausnahme aufzuheben.

Die betroffenen Stiftungen müssen mit einmaligen Einführungskosten von 5000 bis 10'000 Franken rechnen. Hinzu kommen jährlich wiederkehrende Zusatzkosten für die Erfüllung der Sorgfalts- und Meldepflichten nach dem AIA-Standard.

Aufheben will der Bundesrat auch die Ausnahmebestimmungen für Konten von Vereinen und Stiftungen. Diese sollen neu meldepflichtig sein, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Das führt zu einem Mehraufwand für die Finanzinstitute.

Weiter soll die Ausnahme für Stockwerk- und Miteigentümergemeinschaften abgeschafft werden. Das wird laut dem Bundesrat in der Praxis aber keine Auswirkungen haben, da sich diese nicht als Finanzinstitut qualifizieren.

Auch Kapitaleinzahlungskonten sollen nicht mehr generell vom Anwendungsbereich des AIA ausgenommen sein, da das «Global Forum» hier ein Risiko für Steuerhinterziehung sieht.

Der Bundesrat will eine zeitliche Befristung einführen: Die Gründung oder Kapitalerhöhung, zu deren Zweck das Konto eröffnet wurde, muss innert 90 Tagen nach der Kontoeröffnung vollzogen sein. Ist dies nicht der Fall, so hat das Finanzinstitut festzustellen, ob es sich beim betroffenen Konto um ein meldepflichtiges Konto handelt.

Neu sollen ferner die Beträge in US-Dollar ausgewiesen werden. Dabei geht es vor allem um die Feststellung des Gesamtsaldos auf Konten. Unter bestimmten Schwellenwerten muss ein Konto nicht gemeldet werden, oder es gelten vereinfachte Sorgfaltspflichten.

Weiter erachtet es das «Global Forum» als unvereinbar mit dem internationalen Standard, dass in der Schweiz ein Konto eröffnet werden kann, ohne dass grundlegenden Informationen vorliegen. Nun soll rechtlich verankert werden, dass die Eröffnung eines Neukontos ohne Erteilung einer Selbstauskunft des Kunden nur in Ausnahmefällen zulässig ist.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 12. Juni, in Kraft treten sollen die Änderungen 2021. Bis Ende des laufenden Jahres muss die Schweiz dem «Global Forum» mitteilten, welche Massnahmen sie ergreift, um die Empfehlungen umzusetzen.

Das Ziel sei es zu verhindern, dass die Schweiz in der umfassenden Länderüberprüfung eine unzureichende Note erhalte, schreibt der Bundesrat. Nicht kooperative Staaten würden auf Listen gesetzt, die anderen Staaten als Grundlage für Defensivmassnahmen dienten. «Es liegt auf der Hand, dass um des Wirtschaftsstandorts Schweiz willen alles daran gesetzt werden muss, die Aufnahme der Schweiz auf eine solche Liste zu verhindern.»

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