Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Coronamassnahmen in Sachsen und Bayern
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verkündet am Dienstag (14.00 Uhr) seine Entscheidung über die Rechtmässigkeit von im Frühjahr 2020 in Sachsen und Bayern erlassenen Coronabeschränkungen.
Das Wichtigste in Kürze
- Auf dem Prüfstand stehen zudem Kontaktbeschränkungen für den Aufenthalt im öffentlichen Raum und die Schliessung von Sportstätten und Gastronomiebetrieben in Sachsen..
Es geht um die Frage, ob die in der Anfangsphase der Pandemie von den Landesregierungen verfügten Kontakt- beziehungsweise Ausgangsbeschränkungen verhältnismässig und damit zulässig waren. Im Fall Bayern geht es um eine von Land angeordnete Ausgangssperre, die der bayerische Verwaltungsgerichtshof für unwirksam erklärtee. Dagegen legte der Freistaat Revision ein.
Auf dem Prüfstand stehen zudem Kontaktbeschränkungen für den Aufenthalt im öffentlichen Raum und die Schliessung von Sportstätten und Gastronomiebetrieben in Sachsen. In erster Instanz wurden die Regelungen für rechtmässig erklärt. In der Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichts vor zwei Wochen zeichnete sich eine mögliche Bestätigung der sächsischen Regelungen ab. Im Fall der Ausgangssperre könnte der Fall zur Neuverhandlung an den bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen werden, sofern die obersten deutschen Verwaltungsrichter weiteren Aufklärungsbedarf sehen.