Burka-Verbot Bundesrat stellt sich gegen Verhüllungsverbot
Der Bundesrat will kein schweizweites Verhüllungsverbot. Er lehnt die Burka-Initiative ab, will aber die Regeln verschärfen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat hat sich gegen ein schweizweites Verhüllungsverbot ausgesprochen.
- Doch er will die Regeln verschäften.
- Künftig soll jeder Kanton selber entscheiden können.
Der Bundesrat hat am Freitag seine Botschaft verabschiedet. An seiner grundsätzlichen Haltung hielt er nach der Vernehmlassung fest, doch modifizierte er den indirekten Gegenvorschlag.
»Egerkinger Komitee« will Burka Verbot
Die Volksinitiative verlangt, dass in der ganzen Schweiz niemand im öffentlichen Raum das Gesicht verhüllen darf. Ausnahmen wären ausschliesslich aus Gründen der Sicherheit, der Gesundheit, des Klimas und des einheimischen Brauchtums möglich. Ausserdem soll niemand eine Person zwingen dürfen, ihr Gesicht zu verhüllen.
Hinter der Initiative steht das «Egerkinger Komitee» um den Solothurner SVP-Nationalrat Walter Wobmann, das mit der Anti-Minarett-Initiative erfolgreich war.
Jeder Kanton soll selber entscheiden können
Aus Sicht des Bundesrates schiesst die Initiative über das Ziel hinaus. Sie problematisiere ein seltenes Phänomen und greife in die Autonomie der Kantone ein. Das schreibt der Bundesrat in seiner Botschaft ans Parlament.
In der Schweiz ist die Regelung des öffentlichen Raums traditionell Sache der Kantone. Daher soll auch in Zukunft die Kantone selber entscheiden, ob sie ein Verhüllungsverbot erlassen wollen.
Dass die Gesichtsverhüllung zu Problemen führen könnte, ist sich der Bundesrat bewusst. Mit einem indirekten Gegenvorschlag will der Bundesrat gezielte Massnahmen auf Gesetzesebene vorschlagen.
Ursprünglich wollte er explizit im Gesetz verankern, dass es strafbar ist, jemanden zur Verhüllung des Gesichts zu zwingen. Tätern sollte eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe drohen. Davon will der Bundesrat nun absehen.
In der Vernehmlassung stellte sich namentlich die FDP gegen diese Bestimmung. Generell Nein zu einem Gegenvorschlag sagten die Grünen und die SVP. Den Grünen gehen die Regeln zu weit, der SVP zu wenig weit.
Zu Identifizierungszwecken
Der Bundesrat betont, dass es nicht hinnehmbar sei, eine Person zur Verhüllung ihres Gesichts zu zwingen. Mit dem Tatbestand der Nötigung sei das aber bereits heute strafbar. Überdies sei zu bedenken, dass die Gesichtsverhüllung auch die freie Wahl einer Person sein könne, etwa bei konvertierten Schweizerinnen.
Im Gesetz verankert werden soll aber, dass Personen ihr Gesicht zeigen müssen, wenn dies zu Identifizierungszwecken notwendig ist. Dies wäre zum Beispiel in den Bereichen Migration, Zoll, Sozialversicherungen und Personenbeförderung der Fall.