Coronavirus: Deutscher Bundestag lehnt Ü60-Impfpflicht ab
Bei der Abstimmung im Bundestag hat die Impfpflicht zum Coronavirus ab 60 Jahren nicht die erforderliche Mehrheit erreicht.
Das Wichtigste in Kürze
- In Deutschland wird keine Impfpflicht für über 60-Jährige eingeführt werden.
- Der entsprechende Gesetzesentwurf wurde am Donnerstag im Bundestag abgelehnt.
- 296 Abgeordnete stimmten dafür, 378 dagegen; es gab neun Enthaltungen.
In Deutschland wird es keine gesetzlich vorgeschriebene Impfpflicht gegen das Coronavirus geben. Der Gesetzentwurf für eine Impfpflicht für alle Menschen ab 60 Jahren wurde am Donnerstag im Bundestag mehrheitlich abgelehnt. Für den Entwurf stimmten 296 Abgeordnete, dagegen 378; es gab neun Enthaltungen.
Dieser Gesetzentwurf war die einzige von mehreren Vorlagen, die sich für einen Beschluss für eine Impfpflicht zum jetzigen Zeitpunkt aussprach.
Im Anschluss wurde über einen Antrag der CDU/CSU abgestimmt, wonach Vorbereitungen für eine mögliche spätere Impfpflicht getroffen werden sollen. Im Anschluss standen zwei weitere Anträge zur Abstimmung, die sich jeweils gegen eine Impfpflicht wenden.
Zuvor hatten die Ampel-Fraktionen im Streit um die Abstimmungsreihenfolge eine Niederlage hinnehmen müssen. Die Union hatte sich mit dem Wunsch durchgesetzt, den Gesetzentwurf für die Impfpflicht gegen Corona ab 60 gleich zu Beginn aufzurufen.
Auch Scholz für Impfpflicht ab Herbst
Für eine allgemeine Impfpflicht als Vorsorge für den Herbst hatte sich auch der deutsche Kanzler Olaf Scholz ausgesprochen.
Wegen offenkundiger Meinungsverschiedenheiten hatte die Ampel-Koalition dazu aber keinen Regierungsentwurf eingebracht. Abgestimmt wurde daher weitgehend ohne die sonst üblichen Fraktionsvorgaben.
Um eine Mehrheit zu erreichen, hatten Abgeordnete aus SPD, FDP und Grünen noch einen Kompromiss-Entwurf vorgelegt. Dafür weichten die Befürworter einer Impfpflicht ab 18 Jahren ihren Vorschlag auf. Sie einigten sich mit einer Abgeordnetengruppe, die für eine mögliche Impfpflicht ab 50 eintrat, auf eine gemeinsame Initiative. Dieser Vorschlag wurde als einziger ausgearbeiteter Gesetzentwurf zur Abstimmung gestellt, verfehlte aber eine Mehrheit. Zuvor waren auch mehrere Anträge gegen eine Impfpflicht abgelehnt worden.
Impfpflicht war ab 15. Oktober geplant
Konkret sahen die Pläne vor, dass für alle ab 60 Jahren eine Pflicht kommen sollte, bis zum 15. Oktober über einen Impf- oder Genesenennachweis zu verfügen. Für 18- bis 59-Jährige, die nicht geimpft sind, sollte zunächst eine Beratungspflicht kommen. Über die Pflichten, Beratungs- und Impfangebote sollten die Krankenkassen bis 15. Mai die Bürger informieren.
Seit Beginn der Pandemie war eine allgemeine Impfpflicht lange über Parteigrenzen hinweg ausgeschlossen worden. Angesichts schleppender Impfungen sprachen sich Ende vergangenen Jahres Scholz und die Ministerpräsidenten doch dafür aus.
Aktuell haben in Deutschland mindestens 63,2 Millionen Menschen oder 76 Prozent aller Einwohner den Grundschutz mit der nötigen zweiten Spritze. Die Impf-Kampagne ist aber nahezu zum Erliegen gekommen. Bereits seit Mitte März greift eine Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Pflegeheimen.