Einigung zu Umgang mit Killerrobotern nicht in Sicht
Autonome Waffen, die selbst Ziele wählen und töten: Ob das die Zukunft der Kriegsführung sein oder besser verboten werden soll, darüber wird gestritten.
Das Wichtigste in Kürze
- Keine Einigung bei Killerroboter-Debatte in Genf.
- Abrüstungsexperten aus über 70 Ländern diskutierten über das heikle Thema.
Der Streit über Kontrollen und Schranken für sogenannte Killerroboter entzweit die Weltgemeinschaft. Während bei einer Verhandlungsrunde in Genf rund zwei Dutzend Staaten einen neuen völkerrechtlich verbindlichen Vertrag für tödliche autonome Waffen verlangen, wollen vor allem Länder mit grosser Rüstungsindustrie die technische Entwicklung nicht behindern. In Genf zeichnete sich zum Abschluss der Sitzung einer Arbeitsgruppe mit Abrüstungsexperten aus mehr als 70 Ländern heute Freitag kein Konsens ab.
Autonome Waffen sind so programmiert, dass sie mit Hilfe künstlicher Intelligenz selbst lernen, was ein Ziel ist und dieses ohne menschliches Zutun zerstören. Es kann sich um unbemannte Drohnen handeln, aber auch um Schiffe, Panzer, Raketenwerfer und andere Waffen. Es gibt eine gewisse Grauzone zwischen schon vorhandenen automatischen und autonomen Waffen, aber vollautonome Kampfmaschinen werden bislang nicht eingesetzt. Die englische Abkürzung ist LAWS und steht für Lethal Autonomous Weapons Systems.
Einigkeit ob menschlicher Kontrolle
Die Staatenvertreter sind sich eigentlich einig, dass auch autonome Waffen unter menschlicher Kontrolle bleiben und mit dem Völkerrecht, das Regeln für Kriegshandlungen umfasst, vereinbar sein müssen. Länder wie die USA und Israel sehen keinen Anlass, einen neuen Vertrag abzuschliessen. «Aus US-Sicht liegt kein Wert an sich darin, eine Waffe von Menschenhand zu bedienen und nicht durch ein autonomes System», sagte der US-Vertreter Karl Chang diese Woche.
Gegner wie die Kampagne «Stoppt Killerroboter» sagen aber, tödliche autonome Waffen seien eine völlig neue Dimension der Kriegsführung - und weil sie nicht explizit in alten Verträgen erwähnt sind, könnten Akteure mit Spitzfindigkeiten in der Auslegung alter Vertragstexte für diese Waffen einen rechtsfreien Raum schaffen.
Völkerrechtsexperten des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) argumentieren, sinnvolle menschliche Kontrolle sei bei diesen Waffen gar nicht mehr möglich, unter anderem wegen «unserer kognitiven Grenzen bei Interaktionen zwischen Mensch und Maschine».
Verschiedene Vorschläge
Die Arbeitsgruppe soll Empfehlungen für die Vertragsstaaten der 35 Jahre alten UN-Konvention über bestimmte konventionelle Waffen erarbeiten, die sich im November in Genf treffen. Österreich, Brasilien und Chile schlugen vor, formelle Verhandlungen über einen völkerrechtlichen Vertrag zu empfehlen, der menschliche Kontrolle sicherstellt.
Deutschland und Frankreich schlugen eine politische Erklärung vor, in der die Parteien «betonen, dass Menschen weiterhin die letztendlichen Entscheidungen über den Einsatz von tödlichen Waffen fällen und genügend Kontrolle über tödliche Waffen, die sie einsetzen, behalten». Kritiker sagen aber, so eine Erklärung wäre unverbindlich und erwecke damit nur den Anschein, dass wirklich etwas zum Schutz der Menschen vor solchen Waffen getan würde.