Die für Dienstag erwartete Entscheidung des Verfassungsgerichts in Polen über den Vorrang der nationalen Verfassung vor EU-Recht ist erneut verschoben worden.
EU-Flagge
EU-Flagge - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Weitere Beratungen bis zum 22. September.
Ad

Die Vorsitzende Richterin Julia Przylebska erklärte, es würden weitere Beratungen bis zum 22. September angesetzt. Grund dafür sei eine Eingabe des Büros des polnischen Menschenrechtsbeauftragten, der den Abzug einer mit dem Fall befassten Richterin verlangt hatte.

Das Verfassungsgericht hatte seine Entscheidung in dem für die EU-Mitgliedschaft Polens wegweisenden Fall zuvor bereits zweimal verschoben. Regierungschef Mateusz Morawiecki hatte das Gericht Ende März um eine Entscheidung zu der Frage ersucht, ob die polnische Verfassung Vorrang vor EU-Recht habe.

Anlass war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen die umstrittenen Justizreformen der rechtsnationalistischen Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS). Die EU-Kommission hatte die polnische Regierung aufgefordert, den Antrag an das Verfassungsgericht zurückzunehmen und den Vorrang von europäischem vor nationalem Recht anzuerkennen.

Lenkt die polnische Regierung nicht ein, droht Polen ein Vertragsverletzungsverfahren. Wegen Verstössen gegen rechtsstaatliche Grundsätze steht Polen in der EU seit Jahren am Pranger.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

RegierungschefRegierungGerichtEU