Festnahme von Puigdemont: Nach diesen Richtlinien geht Deutschland vor
Nach der Festnahme des ehemaligen katalanischen Regionalpräsidenten Carles Puigdemont in Norddeutschland muss die dortige Justiz über eine Auslieferung des 55-Jährigen an Spanien entscheiden. Verschiedene deutsche Gerichte und Behörden sind involviert.
Das Wichtigste in Kürze
- Die norddeutsche Justiz entscheidet über das weitere Vorgehen im Fall Puigdemont.
- Nau gibt einen Überblick über das Strafverfahren.
- Das Verfahren dauert voraussichtlich 60 Tage.
Amtsgericht Neumünster: Erste Vorführung Puigdemonts
Da Puigdemont in Neumünster festgenommen wurde, ist das dortige Amtsgericht für dessen Festhalteanordnung zuständig. Heisst: Ihm wird vorgelesen, weshalb er festgehalten wird. Er tritt dem zuständigen Amtsrichter am Montagnachmittag gegenüber. Es besteht Möglichkeit, dass das Amtsgericht entscheidet, Puigdemont auf freien Fuss zu setzen. Dies sei aber nicht die Regel, so die örtliche Justiz-Sprecherin.
Generalstaatsanwaltschaft Schleswig: Voraussetzungen für die Auslieferung erfüllt?
Im zweiten Schritt erhält die Generalstaatsanwaltschaft die Akten und prüft, ob die Voraussetzungen für eine Auslieferung nach Spanien vorliegen. Dazu müsse es in Deutschland einen Straftatbestand geben, der dem entspricht, der Puigdemont vorgeworfen wird, so die Sprecherin. Gegebenenfalls wird danach ein Antrag auf Erlass eines Auslieferungshaftbefehls beim Oberlandesgericht erstellt. Sollten die Voraussetzungen für eine Auslieferung jedoch nicht erfüllt sein, entlässt Deutschland Puigdemont hier in die Freiheit.
Oberlandesgericht: Wäre eine Übergabe an Spanien zulässig?
Stellt die Generalstaatsanwaltschaft einen Antrag muss dieses Gericht prüfen, ob Puigdemont in Auslieferungshaft genommen wird. Dazu zieht es die Unterlagen aus Spanien heran. Es prüft, ob eine Übergabe von Puigdemont an die spanischen Behörden rechtlich zulässig ist.
Generalstaatsanwaltschaft: Allfällige Durchführung einer Übergabe
Sollte nach dieser Prüfung rechtlich nichts gegen eine Auslieferung Puigdemonts sprechen, befindet die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig darüber, ob die Ausweisung stattfinden wird.
Dauer des Verfahrens: 60 Tage Sollfrist
Es gibt eine Sollfrist von 60 Tagen, während der ein Festgenommener in Auslieferungshaft bleiben darf. Im Fall Puigdemont rechnen die Behörden damit, dass die Frist ausgeschöpft wird. Entschieden wird diese Woche wohl noch nicht.