Früherer kongolesischer Warlord Bemba fordert 68 Millionen Euro vom IStGH
Nach dem Freispruch des ehemaligen kongolesischen Warlords Jean-Pierre Bemba vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) fordert der 56-Jährige nun mehr als 68 Millionen Euro Entschädigung für seine zehnjährige Haftzeit.
Das Wichtigste in Kürze
- Erste derartige Entschädigungsforderung an Haager Tribunal.
Bei der Forderung gehe es darum, «einen Teil der Nachteile wiedergutzumachen», die Bemba und seiner Familie entstanden seien, legte Bembas Anwalt Peter Haynes dem Gericht in Den Haag am Montag in einem Dokument dar.
«Ein unschuldiger Mann hat zehn Jahre seines Lebens verloren», sagte Haynes. Diese Zeit könne ihm das Gericht nicht zurückgeben. «Die einzige Abhilfe, die es liefern kann, ist eine finanzielle Entschädigung.» Es handelt sich um die erste derartige Entschädigungsforderung an den Internationalen Strafgerichtshof.
Laut Bembas Anwalt setzt sich die geforderte Summe aus mindestens zwölf Millionen Euro für seine Haftzeit, zehn Millionen Euro als Entschädigung mit Zinsen, 4,2 Millionen Euro für Prozesskosten und mindestens 42,4 Millionen Euro für Eigentumsschäden zusammen, wie etwa das Einfrieren von Guthaben Bembas wegen des Prozesses.
Bemba war im Mai 2008 festgenommen worden. 2016 wurde der frühere Vize-Präsident der Demokratischen Republik Kongo wegen Kriegsverbrechen in der benachbarten Zentralafrikanischen Republik zu 18 Jahren Haft verurteilt. Wegen Verfahrensfehlern hob das Gericht die Haftstrafe Anfang Juni 2018 jedoch in einem Berufungsverfahren auf. Bemba kehrte daraufhin in sein Heimatland zurück.