Kaspersky

Kaspersky scheitert in Karlsruhe mit Verfassungsbeschwerde zu Warnung vor Virensoftware

AFP
AFP

Deutschland,

Der russische Hersteller Kaspersky ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Warnung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor seiner Virenschutzsoftware gescheitert.

Eingang zum Bundesverfassungsgericht
Eingang zum Bundesverfassungsgericht - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Bundesverfassungsgericht erklärt Beschwerde von russischem Hersteller für unzulässig.

Das Gericht nahm die Beschwerde wegen Unzulässigkeit nicht zur Entscheidung an, wie es am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Zunächst müssten - nach bereits ergangenen Eilentscheidungen - die Entscheidungen der Fachgerichte in der Hauptsache abgewartet werden. (Az. 1 BvR 1071/22)

Das BSI hatte Mitte März eine Warnung vor der Software herausgegeben und dies unter anderem mit dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine begründet. So hielt das Institut angesichts russischer Drohungen gegen die Bundesrepublik Manipulationen an der Software oder den Zugriff auf bei Kaspersky gespeicherte Daten für möglich.

Dagegen wandte sich das deutsche Tochterunternehmen von Kaspersky mit einem Eilantrag vor dem Kölner Verwaltungsgericht. Dieses lehnte den Antrag ab. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster wies vier Wochen später eine dagegen gerichtete Beschwerde zurück, was nicht mehr vor anderen Gerichten angefochten werden konnte.

Daraufhin zog Kaspersky nach Karlsruhe. Das Unternehmen machte eine Verletzung verschiedener Grundrechte geltend. Diese bezogen sich aber nicht auf das Eilverfahren, wie das Bundesverfassungsgericht erklärte. Es sei für Kaspersky nicht unzumutbar, «den Rechtsweg in der Hauptsache zu beschreiten».

Die Firma habe nicht dargelegt, dass ihr dadurch irreparable Schäden drohten, zumal die nun vorgelegten Zahlen zu möglichen Umsatzeinbussen «erheblich» von den im vorherigen Verfahren angegebenen Zahlen abwichen.

Kaspersky hatte auch in Karlsruhe einen Eilantrag eingereicht, den das Verfassungsgericht aber wegen der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde für erledigt erklärte. Die BSI-Warnung kann also vorerst weiter bestehen bleiben.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

a
212 Interaktionen
31 %
Marko Kovic Kolumne
215 Interaktionen
Marko Kovic

MEHR IN POLITIK

Anna Leissing
1 Interaktionen
Bern
South Korea Martial Law Timeline
Bald Neuwahlen
15 Interaktionen
Volksinitiative
Kampfjet
26 Interaktionen
Flugzeughersteller

MEHR KASPERSKY

kaspersky google play store
US-Verbot

MEHR AUS DEUTSCHLAND

Frauke Ludowig
1 Interaktionen
Nostalgie
gntm 2025
1 Interaktionen
GNTM 2025
Pumuckl
1 Interaktionen
Neues Abenteuer
Mozilla
1 Interaktionen
Neue Features