Kassen sollen bis 15. Mai über Impfpflicht informieren

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Deutschland,

Die Befürworter einer allgemeinen Impfpflicht ab 18 streben an, dass die Krankenkassen ihre Versicherten bis zum 15. Mai über die Regelung informieren.

Information über Impf-Möglichkeit in Berlin
Information über Impf-Möglichkeit in Berlin - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Befürworter der Impfpflicht ab 18 legen Gesetzentwurf vor.

Das sieht der Gesetzentwurf einer Abgeordnetengruppe aus den Ampel-Fraktionen vor, den die Initiatoren am Freitag in Berlin vorgestellt haben.

Der Entwurf sieht vor, dass Menschen, die dreimal geimpft sind, dies digital zum Beispiel per Smartphone nachweisen können. Sie sollen den Nachweis etwa per Smartphone hochladen können oder dafür etwa in eine Apotheke gehen können. Jeder soll angemessen Zeit bekommen, sich zu informieren, beraten und schliesslich impfen zu lassen. Menschen, bei denen eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, oder Frauen, die am Beginn ihrer Schwangerschaft stehen, können dies nachweisen und müssen nicht geimpft werden.

Die Pflicht, geimpft zu sein, soll dem Gesetzentwurf zufolge ab 1. Oktober gelten. Kontrolliert werden soll dies auch im öffentlichen Raum, deswegen muss jeder seinen Impfnachweis mit sich führen. Wer sich nicht impfen lässt, dem droht ein Bussgeld von bis zu 2500 Euro. Der Grünen-Abgeordnete Till Steffen verwies darauf, dass bei Bussgeldern über 250 Euro die Einkommenssituation der Betroffenen überprüft werden müsse. Wer keine Impfung nachweise, könne auch mehrfach ein Bussgeld bekommen.

Offen ist bislang, wann der Bundestag mit den Beratungen über den Gruppenantrag sowie die alternativen Vorschläge beginnen wird. Dafür war bislang die kommende Woche ins Auge gefasst worden, doch bislang liegen noch nicht alle Entwürfe vor. Es fehlt noch die Vorlage der Gruppe um den FDP-Abgeordneten Andrew Ullmann, die eine Impfpflicht ab 50 Jahren befürwortet.

Es sei nicht entscheidend, ob die Entwürfe bereits in der kommenden Woche vorliegen, sagte die FDP-Abgeordnete Agnes-Marie Strack-Zimmermann, die zu den Unterstützerinnen der Impfpflicht ab 18 gehört. Wichtig sei vielmehr, dass sie Mitte des Monats vorliegen und «Ende März alles in trockenen Tüchern ist». Auch SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese bekräftigte das Ziel, das Verfahren noch im ersten Quartal abzuschliessen.

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