Laut Untersuchungen sind in Deutschland Arbeitsmigranten «von schwerer Arbeitsausbeutung betroffen». Die Regierung verzichtet aber auf weitere Schutzmassnahmen.
Ein Portemonnaie mit Münzen
In den meisten Eurostaaten seien die Lohnforderungen ausgesprochen moderat, so Christine Lagarde. - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Keine zusätzlichen Massnahmen zum Schutz ausländischer Arbeitskräfte vor Ausbeutung.
  • Trotz aufgezeigter Missstände plant die deutsche Regierung keine Anpassung der Gesetze.
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Die Bundesregierung plant trotz der vom Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) aufgezeigten Missstände keine Massnahmen zum Schutz ausländischer Arbeitskräfte vor Ausbeutung und Lohndumping. Das geht aus einer Antwort des Arbeitsministeriums auf eine schriftliche Frage der Grünen-Bundestagsabgeordneten Franziska Brantner hervor. Darin wird lediglich auf die geltende Rechtslage und entsprechende Klagemöglichkeiten verwiesen.

Das Institut hatte in seinem Jahresbericht Anfang Dezember festgestellt, ein Teil der Arbeitsmigranten hierzulande sei «von schwerer Arbeitsausbeutung betroffen». Neben Flüchtlingen und Arbeitsmigranten aus Nicht-EU-Staaten erhielten demnach auch Menschen aus EU-Ländern wie Bulgarien oder Rumänien weniger Geld, als ihnen zusteht. Einige Arbeitgeber zahlten Ausländern Löhne weit unterhalb des Mindestlohns von derzeit 8,84 Euro (etwa 9,97 Franken) und führten keine Sozialabgaben für sie ab. Sie würden oftmals mit Drohungen oder Gewalt davon abgehalten, sich Hilfe zu suchen.

Das DIMR ist die unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands und wird aus dem Haushalt des Bundestages finanziert. Die Autoren hatten für ihren Bericht mit 33 betroffenen Arbeitsmigranten sowie mit Experten aus Fachberatungsstellen, Gewerkschaften und Rechtsanwälten gesprochen.

Franziska Brantner sagte, es sei «unglaublich», dass SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil den Bericht ignoriere und «einfach den Kopf in den Sand steckt». Die Regierung müsse handeln - im Interesse europäischer Arbeitnehmer und um deutsche Arbeitnehmer vor Lohndumping zu schützen.

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