Das Landgericht Münster hat den NS-Prozess gegen einen früheren KZ-Wachmann des Konzentrationslagers Stutthof endgültig eingestellt.
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Justitia - dpa/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • 95-Jähriger nach Einschätzung der Kammer dauerhaft verhandlungsunfähig.
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Grund ist eine «dauerhafte Verhandlungsunfähigkeit» des 95-jährigen Angeklagten, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Die Kammer geht demnach davon aus, dass der Angeklagte aufgrund einer höhergradigen Niereninsuffizienz sowie insbesondere einer schweren Herzerkrankung einer Hauptverhandlung nicht mehr folgen und seine Interessen nicht hinreichend wahrnehmen kann.

Das Verfahren war bereits Mitte Dezember vorläufig ausgesetzt worden, um den gesundheitlichen Zustand des Angeklagten durch einen gerichtlich bestellten Fachmann abzuklären.

Laut Staatsanwaltschaft soll der frühere SS-Mann sich der Beihilfe zum Mord in mehreren hundert Fällen schuldig gemacht haben. Er soll als Angehöriger des ehemaligen Konzentrationslagers Stutthof von Verbrechen an den Insassen gewusst und deren Ermordung durch seine Wachtätigkeit gefördert haben. Er bestritt, von systematischen Tötungen in dem Lager bei Danzig gewusst zu haben.

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