Menschenrechtsgruppe: Nun auch Übersetzung für syrische Zuhörer in Folterprozess

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Deutschland,

Im Koblenzer Prozess um Mord und Folter durch den syrischen Staat muss es nach Angaben der Berliner Menschenrechtsorganisation European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) akkreditierten syrischen Journalisten ermöglicht werden, das Verfahren auf Arabisch zu verfolgen.

Hauptangeklagter Anwar R. vor dem OLG Koblenz
Hauptangeklagter Anwar R. vor dem OLG Koblenz - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Verfassungsgericht erlässt laut ECCHR Anordnung für Koblenzer Verfahren.

Dies habe das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag mit einer einstweiligen Anordnung verfügt, teilte das ECCHR am Mittwoch mit.

Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts bestätigte auf Anfrage die Existenz eines Beschlusses, machte aber zunächst keine Angaben über dessen Inhalt. Das Verfahren vor dem Koblenzer Oberlandesgericht (OLG) ist der weltweit erste Prozess gegen mutmassliche Handlanger des syrischen Machthabers Baschar al-Assad.

Nach ECCHR-Angaben folgte das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom Dienstag dem Eilantrag zu einer Verfassungsbeschwerde, die der syrische Journalist Mansour al Omari und ein Vertreter der Menschenrechtsorganisation Syria Justice and Accountability Centre (SJAC) am 13. August eingereicht hatten.

Das ECCHR verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass syrische Medienvertreter in dem Koblenzer Prozess mit Deutsch als Gerichtssprache den Grossteil des Gesagten nicht verstehen könnten. Zwar werde bereits für die Angeklagten jedes Wort gedolmetscht, doch habe das Gericht der Öffentlichkeit bisher Zugang zu dieser Simultanübersetzung verwehrt.

Das Koblenzer OLG erklärte am Mittwoch, «dass ab sofort akkreditierte Medienvertreter, die einen besonderen Bezug zum syrischen Konflikt haben und der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig sind, über das gerichtliche Übersetzungssystem dem Prozess in arabischer Sprache folgen können». Dazu müsse ein eigener Kopfhörer mitgebracht werden.

Der Prozess gegen die beiden mutmasslichen früheren syrischen Geheimdienstler Anwar R. und Eyad A. hatte am 23. April vor dem Koblenzer Senat begonnen. Die Anklage wirft dem Hauptverdächtigen R. unter anderem 58-fachen Mord vor, A. muss sich wegen Beihilfe verantworten.

R. war nach Überzeugung der Anklage der militärische Vorgesetzte des berüchtigten Al-Khatib-Gefängnisses in Damaskus. Unter seiner Befehlsgewalt sollen zwischen April 2011 und September 2012 mindestens 4000 Häftlinge während ihrer Inhaftierung mit Schlägen, Tritten und Elektroschocks gefoltert worden sein.

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