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Neue Iran-Sanktionen der EU treffen Kultur- und Bildungsminister

Keystone-SDA
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Belgien,

Die EU-Aussenminister haben neue Strafmassnahmen gegen den Iran beschlossen. Betroffen sind unter anderem auch der Kultur- und Bildungsminister.

Der Aussenminister von Luxemburg Jean Asselborn spricht bei einem Treffen der EU-Aussenminister im Gebäude des Europäischen Rates  mit Journalisten. Foto: Virginia Mayo/AP/dpa
Der Aussenminister von Luxemburg Jean Asselborn spricht bei einem Treffen der EU-Aussenminister im Gebäude des Europäischen Rates mit Journalisten. Foto: Virginia Mayo/AP/dpa - sda - Keystone/AP/Virginia Mayo

Das Wichtigste in Kürze

  • Die EU hat 32 Personen und zwei iranische Organisationen mit Sanktionen belegt.
  • Betroffen sind unter anderem auch der Kultur- sowie der Bildungsminister.
  • Beide sind verantwortlich für zahlreiche willkürliche Verhaftungen im Iran.

Die EU-Aussenminister haben wegen der schweren Menschenrechtsverletzungen im Iran neue Strafmassnahmen beschlossen. Betroffen sind 32 Personen und zwei Organisationen, wie aus dem EU-Amtsblatt hervorgeht. Neben Richtern, Staatsanwälten und Gefängnisdirektoren wurden auch der iranische Kulturminister Mohammed-Mehdi Esmaeili sowie der iranische Bildungsminister Jussef Nuri am Montag auf die Sanktionsliste gesetzt.

Nuri wird unter anderem für die willkürliche Verhaftung von Schülern verantwortlich gemacht. Unter der Verantwortung von Esmaeili wurden laut EU zahlreiche iranische Musiker, Filmemacher, andere Kunstschaffende und Journalisten bedroht, verhaftet und aufgrund fadenscheiniger Anschuldigungen strafrechtlich verfolgt. Richter und Staatsanwälte werden insbesondere für Todesurteile gegen Demonstranten verantwortlich gemacht.

Die Strafmassnahmen sehen vor, in der EU vorhandene Vermögenswerte einzufrieren. Zudem dürfen die Betroffenen nicht mehr in die EU reisen.

Ziel der neuen Sanktionen sei, dass die Verhafteten im Iran, die zuvor friedlich protestiert hatten, freigelassen werden, erklärte Luxemburgs Aussenminister Jean Asselborn am Rande des EU-Treffens, bei dem die Sanktionen am Montag beschlossen wurden. «Das ist das Recht der Iraner, auf die Strasse zu gehen und sich so anzuziehen, wie sie das wollen.»

20'000 Verhaftungen

Auslöser der landesweiten Proteste im Iran war der Tod der iranischen Kurdin Jina Mahsa Amini. Sie starb am 16. September im Polizeigewahrsam, nachdem sie von der Sittenpolizei mit der Begründung festgenommen worden war, gegen die islamischen Kleidungsvorschriften verstossen zu haben. Nach Einschätzung von Menschenrechtlern sind seit Beginn der Proteste im September 2022 mehr als 500 Menschen getötet und fast 20'000 Demonstranten festgenommen worden.

Während des EU-Treffens demonstrierten in Belgien lebende Iranerinnen und Iraner im Brüsseler Europaviertel gegen die Unterdrückung der Menschen in ihrer Heimat. Die Polizei schätzte die Teilnehmerzahl zunächst auf 6000, wie die belgische Nachrichtenagentur Belga berichtete. Die Demonstranten riefen Parolen wie «Freiheit, Freiheit, Freiheit» und schwenkten iranische Flaggen. Zu dem Protest reisten auch viele Demonstranten aus dem Ausland an – darunter führende Exilpersönlichkeiten, wie der bekannte Sozialaktivist Hamed Esmaeilion und die Aktivistin Masih Alinejad.

Neues Oppositionsbündnis im Ausland

Mehr als fünf Monate nach Beginn der Frauenprotesten im Iran formt sich auch im Ausland ein neues Oppositionsbündnis. Dazu zählen unter anderem der Sohn des früheren Monarchen, Reza Pahlavi, die Schauspielerinnen Nasanin Boniadi und Golshifteh Farahani sowie der bekannte Sozialaktivist Esmaeilion. Auch die Friedensnobelpreisträgerin Schirin Ebadi, Ex-Bundesligaprofi Ali Karimi und die Aktivistin Masih Alinejad zählen zu dem Bündnis. Auch auf der Demo bekundeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Unterstützung für Pahlavi.

Keine Entscheidung gab es bei dem Aussenministertreffen zur Frage, ob die iranischen Revolutionsgarden als Terrororganisation eingestuft werden sollten. Nach Angaben von Diplomaten legte der juristische Dienst des Ministerrates zu den Beratungen ein Rechtsgutachten vor, nach dem dieser Schritt derzeit nicht mit EU-Recht vereinbar wäre. Demnach bräuchte es für die Aufnahme auf die EU-Terrorliste zum Beispiel eine nationale Gerichtsentscheidung oder Verbotsverfügung einer Verwaltungsbehörde. Ein entsprechende Entscheidung der USA bezieht sich Diplomaten zufolge auf Taten, die zu lange zurückliegen.

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