Der Streit um die Zwangspensionierung von Richtern in Polen soll vor dem Europäischen Gerichtshof ausgetragen werden.
Jacek Czaputowicz, Aussenminister von Polen, spricht auf einer Pressekonferenz zu den Medienvertretern.
Jacek Czaputowicz, Aussenminister von Polen, spricht auf einer Pressekonferenz zu den Medienvertretern. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Polen will den Streit um Zwangspensionierung von Richtern vor dem EuGH austragen.
  • Die Regierung will das Pensionierungsalter für oberste Richter von 70 auf 65 Jahre senken.
Ad

Polens Regierende wollen den Justizstreit um die Zwangspensionierung oberster Richter auf ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hinauslaufen lassen. «Es ist vielleicht der geeignete Weg, diese Angelegenheit dem EuGH zu übergeben», sagte Aussenminister Jacek Czaputowicz am Montag im öffentlich-rechtlichen Fernsehen TVP. Die EU-Kommission hatte im Dauerstreit um die Unabhängigkeit der polnischen Justiz im Juli den Druck auf das Land erhöht und ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, zu dem Polen noch offiziell Stellung nehmen muss.

Laut Kritikern will die PiS mit der seit Juli greifenden Herabsenkung des Pensionsalters für oberste Richter von 70 auf 65 Jahre missliebige Juristen loswerden. Polen verstosse mit dem Gesetz gegen Pflichten aus dem EU-Vertrag in Verbindung mit der Europäischen Grundrechtecharta, sagt Brüssel.

Die PiS-Regierung sieht sich im Recht. «Wir haben das Recht, das Justizsystem zu reformieren, die Reform entspricht den geltenden EU-Standards», meinte Czaputowicz. Laut PiS soll das Gerichtswesen unabhängiger und effektiver werden. Die Partei argumentiert, viele Richter seien korrupt. Polen sei bereit, seine Rechte vor dem EuGH zu verteidigen, betonte Czaputowicz. Er schlug aber zunächst vor, zu beobachten, wie die Gesetze funktionierten. Sollten sich Befürchtungen Brüssels um die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit bestätigen, schloss er «eventuelle Änderungen» nicht aus.

Die EU-Kommission erhebt seit mehr als zwei Jahren Bedenken gegen den Umbau der Justiz durch Polens Regierung. Im Dezember hatte sie erstmals in der Geschichte der Gemeinschaft ein Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge wegen möglicher Gefährdung von EU-Grundwerten gegen Polen gestartet.

Ad
Ad