Schweiz sichert Beziehung mit Grossbritannien für No-Deal-Brexit
Das Wichtigste in Kürze
- Grossbritannien und die Schweiz vertiefen ihre Polizeikooperation.
- Damit will die Schweiz den Konsequenzen eines möglichen No-Deal-Brexits vorbeugen.
Die Schweiz und Grossbritannien vertiefen ihre Polizeikooperation. Mit einer Erklärung will sich die Schweiz Zugang zu Daten sichern, sollte es zu einem No-Deal-Brexit kommen. In diesem Fall gäbe es im Schengener System keine Informationen aus Grossbritannien mehr.
Justizministerin Karin Keller-Sutter unterzeichnete am Mittwoch in London eine entsprechende Absichtserklärung. Sollte es zu einem ungeregelten Brexit kommen, wäre eine solches Memorandum of Understanding (MoU) besonders wichtig, schreibt das EJPD.
Demnach würden in diesem Fall alle Informationen der britischen Sicherheitsbehörden aus den Datenbanken der EU gelöscht werden. Darunter fällt beispielsweise das Schengener Informationssystem (SIS). Die Daten würden damit auch der Schweiz nicht mehr zur Verfügung stehen.
Stärkung alternativer Zusammenarbeit notwendig
Daher sei eine Stärkung alternativer Zusammenarbeitsformen und anderer Informationskanäle umso notwendiger. Mit der Erklärung soll die Kooperation auch unabhängig von einem möglichen Brexit gestärkt werden.
Insbesondere in Fällen organisierter Kriminalität und Terrorismus wollen die beiden Länder noch enger zusammenarbeiten.
Ungeregelter Brexit hätte Folgen für den Arbeitsmarkt
Justizministerin Karin Keller-Sutter unterzeichnete in London zudem ein Abkommen. Dieses soll im Fall eines No-Deal-Brexits die Arbeitsmarktzulassung im jeweils anderen Land regeln.
Durch einen ungeregelten Brexit wäre das Personenfreizügigkeitsabkommen nicht mehr gültig. Bürgerinnen und Bürger aus Grossbritannien in der Schweiz wären dann Bürgern von Drittstaaten gleichgestellt.
Erleichterte Zulassung für Schweizer Arbeitsmarkt
Britinnen und Briten erhalten für den Schweizer Arbeitsmarkt eine erleichterte Zulassung: Die Schweiz will auf die Prüfung der beruflichen Qualifikationen, den Inländervorrang und das gesamtwirtschaftliche Interesse verzichten.
Weiterhin geprüft würden aber die Lohn- und Arbeitsbedingungen. Auch Kontingente kämen zur Anwendung: Bereits im März schaffte der Bundesrat mit einer Verordnungsänderung für den Fall eines No-Deals ein separates Kontingent von 3500 Arbeitskräften.
Gleiche Arbeitsmarktzugänge für Schweizerinnen und Schweizer
Die Briten ihrerseits verpflichten sich, Schweizerinnen und Schweizern den gleichen Arbeitsmarktzugang zu gewähren. Diese können sich bis zu drei Monate lang ohne Aufenthaltsbewilligung in Grossbritannien aufhalten. Wer länger auf der Insel bleiben will, muss sich registrieren und erhält einen dreijährigen Aufenthaltstitel.
Das Abkommen tritt nur im Falle eines ungeordneten Austritts Grossbritanniens aus der EU in Kraft. Der Bundesrat hatte es bereits im April dieses Jahres genehmigt. Es wäre grundsätzlich bis am 31. Dezember 2020 befristet.