Staatsanwaltschaft findet keine Beweise für Wahlbetrug in Genf

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Genève,

Bislang konnte die Genfer Staatsanwaltschaft bisher keine Beweise für Wahlbetrug finden. Die Untersuchung ist allerdings noch nicht abgeschlossen.

Der Genfer Staatsanwalt Olivier Jornot erklärt, dass bisher keine Beweise gefunden wurden. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Staatsanwaltschaft Genf konnte keine Beweise für Wahlbetrug finden.
  • Bis heute seien allerdings viele Personen noch nicht befragt worden.
  • Der Verdächtige befindet sich weiterhin auf freiem Fuss.

Die Genfer Staatsanwaltschaft hat bislang keine Beweise für Wahlbetrug und Korruption im Abstimmungs- und Wahlbüro des Kantons gefunden. Die Untersuchung ist jedoch weiter im Gange.

Anhand der ihm in diesem Stadium der Ermittlungen vorliegenden Beweise gebe es keine Nachweise dafür, dass Abstimmungsresultate gefälscht worden seien. Dies sagte Staatsanwalt Olivier Jornot am Montag vor den Medien.

Ebenso wenig gebe es Anzeichen dafür, dass die Abstimmungen vom 19. Mai durch einen Betrug beeinträchtigt werden könnten.

Kläger und Verdächtigter sind beide Mitarbeiter des Wahlbüros

«Die Untersuchung läuft jedoch weiter, viele Personen sind noch nicht befragt worden», sagte Jornot. Der des Wahlbetrugs verdächtigte Mitarbeiter des Abstimmungs- und Wahlbüros wurde neun Stunden lang mit seinem Hauptankläger konfrontiert.

Beim Kläger, der den Verdächtigen des Betrugs bezichtigt hatte, handelt es sich ebenfalls um einen Mitarbeiter dieser Behörde.

Der Verdächtige befindet sich auf freiem Fuss. Die Staatsanwaltschaft ist der Ansicht, dass die gegen ihn erhobenen Vorwürfe in ihrer jetzigen Form unzureichend für eine Untersuchungshaft sind.

Verdächtiger darf Arbeitskollegen nicht kontaktieren

Der Verdächtige darf weder die Räumlichkeiten des Abstimmungs- und Wahlbüros betreten noch seine Arbeitskollegen kontaktieren.

Wegen Verdachts auf Wahlbetrug hatte die Polizei am vergangenen Donnerstag den Wahlbüro-Mitarbeiter festgenommen. Die Staatsanwaltschaft war im Februar vom Rechnungshof informiert worden, dass zwei Mitarbeiter auf ihre Bitte hin angehört worden seien.

Die beiden Angestellten beschuldigten einen Arbeitskollegen, bei mehreren Wahlen Stimmzettel vernichtet oder hinzugefügt zu haben. Bei einer Anhörung durch die Polizei bestätigten die beiden Mitarbeiter ihre Vorwürfe.

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