Star-Koch Alfons Schuhbeck steht im Insolvenzverfahren

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Deutschland,

Das Amtsgericht München hat ein Insolvenzverfahren gegen Alfons Schuhbeck eingeleitet. Bereits im Oktober 2022 stand er wegen Steuerhinterziehung vor Gericht.

Alfons Schuhbeck
Alfons Schuhbeck wurde im Oktober 2022 wegen Steuerhinterziehung von dem Landgericht München zu rund drei Jahren Haft verurteilt. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Star-Koch Alfons Schuhbeck wurde wegen Steuerhinterziehung verurteilt.
  • Nun muss sich der 74-Jährige auch noch einem Insolvenzverfahren stellen.
  • Der Grund für das Verfahren ist seine Zahlungsunfähigkeit.

Star-Koch Alfons Schuhbeck muss sich nach seiner Verurteilung wegen Steuerhinterziehung nun auch einem Insolvenzverfahren stellen. Das Amtsgericht München hat ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des 74-Jährigen eröffnet, wie der Insolvenzverwalter Rolf Pohlmann am Donnerstag mitteilte. Ein Sprecher von Schuhbeck bat auf Anfrage «um Verständnis, wenn wir das derzeit nicht kommentieren können».

Grund für das Verfahren ist Zahlungsunfähigkeit, wie es in der offiziellen Insolvenzbekanntmachung heisst, die am Mittwoch veröffentlicht wurde. Nach Angaben Pohlmanns wurde das Verfahren eröffnet, nachdem im Dezember ein Insolvenzantrag gestellt worden war.

Ein Termin für eine Gläubigerversammlung wurde laut Bekanntmachung auf den 13. September festgelegt. Zunächst hatte die «Bild» über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens berichtet.

Alfons Schuhbeck: Wegen Steuerhinterziehung vor Gericht

Schuhbeck wurde im Oktober 2022 vor dem Landgericht München I wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu rund drei Jahren Haft verurteilt. Im Juni 2023 bestätigte dann der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das Urteil weitgehend.

Schuhbeck hatte Rechtsmittel eingelegt. Dem BGH zufolge muss das Landgericht München I allerdings zu Aspekten der Vermögensabschöpfung neu verhandeln. Unklar blieb, wann Schuhbeck seine Haft antreten muss.

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Kommentare

User #2044 (nicht angemeldet)

Gehört diese Meldung nicht eher in die Rubrik 'People'?

User #4613 (nicht verifiziert)

Und? Macht es das Besser?

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