Urteil des Verfassungsgerichts zu AfD-Kritik von Innenminister Seehofer
Das Bundesverfassungsgericht verkündet am Dienstag (10.00 Uhr) sein Urteil zu einer heftigen Kritik von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) an der AfD.
Das Wichtigste in Kürze
- Seehofer sagte in dem später auf der Ministeriumsseite veröffentlichten Interview im September 2018 über die AfD-Fraktion unter anderem: "Ich kann mich nicht im Bundestag hinstellen und wie auf dem Jahrmarkt den Bundespräsidenten abkanzeln..
Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe muss darüber entscheiden, ob Seehofer als Minister das Verhalten der AfD-Bundestagsfraktion als «staatszersetzend» bezeichnen durfte. Weil die Interviewäusserungen auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht wurden, wirft die AfD dem Minister eine Verletzung seiner Neutralitätspflicht vor. (Az. 2 BvE 1/19)
Seehofer sagte in dem später auf der Ministeriumsseite veröffentlichten Interview im September 2018 über die AfD-Fraktion unter anderem: «Ich kann mich nicht im Bundestag hinstellen und wie auf dem Jahrmarkt den Bundespräsidenten abkanzeln. Das ist staatszersetzend.» Die AfD macht geltend, der Innenminister habe dadurch ihr Recht auf Chancengleichheit der Parteien verletzt. Im Februar 2018 entschied das Verfassungsgericht in einem ähnlichen Fall im Streit um eine AfD-kritische Pressemitteilung der früheren Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU), dass die Ministerin damit das Recht der Partei verletzt habe.