Urteil gegen Beate Zschäpe und zwei Helfer vom NSU rechtskräftig
Der Bundesgerichtshof verwarf die Revisionen gegen Beate Zschäpe und die zwei NSU-Helfer Ralf Wohlleben und Holger G. Sie wurden somit definitiv verurteilt.
Das Wichtigste in Kürze
- Das deutsche Bundesgericht erklärt das Urteil von Beate Zschäpe als rechtskräftig.
- Die Rechtsterroristin hat mehrere Anschläge geplant und ausgeführt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revisionen der Rechtsterroristin Beate Zschäpe und der beiden NSU-Helfer Ralf Wohlleben und Holger G. verworfen. Die Verurteilung der drei Rechtsterroristen Beate Zschäpe, Ralf Wohlleben und Holger G. durch das Oberlandesgericht (OLG) München aus dem Jahr 2018 ist damit rechtskräftig, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte.
Die rechtsextreme Zelle Nationalsozialistischer Hintergrund (NSU) ermordete über Jahre hinweg insgesamt zehn Menschen, beging zwei Bombenanschläge und mehrere Raubüberfälle. (Az. 3 StR 441/20)
Beate Zschäpe zu lebenslanger Haft verurteilt
Die «wertende Gesamtbetrachtung» aller vom OLG festgestellten Umstände führe zum Ergebnis, dass Zschäpe die Mordanschläge und Raubüberfälle Mundlos begangen habe. Die Taten hat sie gemeinsam mit den mutmasslich durch Suizid gestorbenen anderen NSU-Mitgliedern Uwe Böhnhardt und Uwe begangen. Das erklärte der BGH. Die Beweiswürdigung weise keine Rechtsfehler auf.
Die Verurteilung Zschäpes zu lebenslanger Haft bei besonderer Schwere der Schuld bleibt damit bestehen. Das gilt für die Haftstrafen gegen Wohlleben und G. ebenso.
Der Fall von André E. wird nochmal verhandelt
Im Fall des mutmasslichen NSU-Helfers André E. verhandelt der BGH dagegen noch einmal mündlich. Gegen seine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren hatten sowohl er selbst als auch der Generalbundesanwalt Revision eingelegt.
Darüber wird am 2. Dezember verhandelt, wie der BGH nun mitteilte. Eine Entscheidung könnte demnach am 15. Dezember fallen.