US-Bundesbehörden sollen erstmals nach 16 Jahren wieder Todesurteile vollstrecken

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USA,

Die US-Bundesbehörden wollen auf Druck von Präsident Donald Trump erstmals seit 16 Jahren wieder Todesurteile vollstrecken.

Hinrichtung
Hinrichtungsort in einer Haftanstalt - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Justizminister Barr sieht in Entscheidung Stärkung des Rechtsstaates.

US-Justizminister Bill Barr wies die nationale Strafvollzugsbehörde am Donnerstag an, ein neues Verfahren für Hinrichtungen mit Giftspritzen anzuwenden, wie es die Behörden in 14 US-Bundesstaaten bereits tun.

Auf dieser Grundlage sollen zunächst fünf verurteilte Mörder hingerichtet werden. Ihre Taten liegen 15 Jahre oder länger zurück und richteten sich den Angaben zufolge gegen Kinder oder andere besonders wehrlose Menschen. Die Todesstrafen sollen in einem Bundesgefängnis im Bundesstaat Indiana vollstreckt werden.

«Das Justizministerium hält den Rechtsstaat hoch - wir schulden es den Opfern und ihren Familien, die von unserem Justizsystem verhängte Strafe umzusetzen», erklärte Barr. Präsident Trump hat sich wiederholt für härtere Strafen für Gewaltverbrechen stark gemacht.

Vergangenes Jahr wurden in den USA 25 Menschen hingerichtet, alle durch die Behörden von Bundesstaaten. Andere Bundesstaaten haben die Todesstrafe für rechtswidrig erklärt oder ein Moratorium für ihre Vollstreckung beschlossen. Die Bundesbehörden haben zuletzt 2003 ein Todesurteil vollstreckt, in ihren Todeszellen sitzen derzeit etwa 60 Verurteilte.

Nicht nur die Todesstrafe an sich, sondern auch die Hinrichtungsmethode und einige für die Giftspritzen verwendete Mittel sind in den USA umstritten. Barr ordnete nun an, dass den Todeskandidaten künftig nur eine tödliche Injektion, und zwar mit dem Barbiturat Phenobarbital, verabreicht werden soll. Sie ersetzt einen Giftcocktail aus drei Mitteln.

Barr hob hervor, dass seit 2010 Pentobarbital in 14 US-Bundesstaaten bei mehr als 200 Hinrichtungen zum Einsatz gekommen sei. US-Bundesgerichte, darunter der Supreme Court, hätten immer wieder die Vereinbarkeit dieser Hinrichtungsmethode mit dem achten Verfassungszusatz festgestellt, der grausame und ungewöhnliche Strafen verbietet.

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