Ein Mitarbeiter des Autokonzerns Volkswagen ist mit einer Klage gegen den Leitfaden zur Verwendung gendersensibler Sprache bei der VW-Tochter Audi gescheitert.
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Das Wichtigste in Kürze

  • Landgericht Ingolstadt sieht keine Verletzung von Persönlichkeitsrecht.
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Das Landgericht Ingolstadt entschied am Freitag, dass der Mann als VW-Mitarbeiter nicht zur Nutzung des Leitfadens verpflichtet sei, weil dieser sich nur an Mitarbeiter von Audi richte.

Für Kommunikation etwa in Form von E-Mails, die an ihn gerichtet ist und sich an den Leitfaden hält, bestehen nach Auffassung der Kammer ebenfalls keine Unterlassungsansprüche. Es komme weder das Allgemeine Gleichstellungsgesetz zum Tragen noch gebe es eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

Das Persönlichkeitsrecht sei im Rahmen der passiven Nutzung als Leser weder unter dem Aspekt der geschlechtlichen Identität, der sprachlichen Integrität noch des Rechts, in Ruhe gelassen zu werden, betroffen.

Audi hatte im März vergangenen Jahres den Leitfaden erlassen, durch diesen soll Sprache geschlechtergerechter werden. Unter anderem wird seitdem der Unterstrich verwendet, etwa für Audianer_innen.

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