Willen zu Organspende soll klar festgehalten werden
Das Wichtigste in Kürze
- In der Schweiz herrscht immer noch Organmangel.
- Wer seine Organe spenden möchte, muss dies klar festhalten.
Zu wenig Menschen tun ihren Willen zu Organspenden kund. Dies ist ein Grund, warum es zu Organmangel kommt. Der Nationale Organspendetag vom Samstag will über diese Problematik aufklären.
Die Zahl der Organtransplantationen ist in der Schweiz in den letzten fünf Monaten stark zurückgegangen, wie aus einer Mitteilung von Swisstransplant hervorgeht. Die fehlende Willensäusserung ist demnach Hauptgrund für den Organmangel.
Mit dem Nationalen Organspendetag erhofft sich Swisstransplant eine Sensibilisierung der Bevölkerung. Landesweit informieren Spitäler, Vereine und Organisationenan Anlässen und Informationsständen über Organspende und Transplantation.
Schwierige Entscheidung für Angehörige
Der Tag soll «Menschen dazu bewegen, sich über das Thema Organspende Gedanken zu machen und ihren persönlichen Entscheid im Nationalen Organspenderegister festzuhalten». Im Nationalen Organspenderegister kann jede Person ab 16 Jahren ihren Entscheid zur Organspende in wenigen Schritten online festhalten - egal ob ja oder nein, heisst es in der Mitteilung.
Laut Immer kennt mehr als die Hälfte der Angehörigen den Willen der verstorbenen Person nicht. Sie müssen also stellvertretend für die verstorbene Person entscheiden, was dazu führen könne, dass deren eigentlicher Wunsch nicht berücksichtigt werde.
Der Bundesrat will derweil der Organspende-Initiative, die im Frühling zustandegekommen ist, mit einer Gesetzesänderung den Wind aus den Segeln nehmen. Er plant, mit einem indirekten Gegenentwurf eine Widerspruchslösung einzuführen. Der Gegenentwurf soll im Hebst vorliegen. Anders als die Initiative soll dieser die Angehörigen einbeziehen.
Willen soll geäussert werden
Die Initiative «Organspende fördern – Leben retten» verlangt, dass jede Person Organspender wird, die sich nicht zu Lebzeiten dagegen ausgesprochen hat. Hinter der Organspende-Initiative steht die Jeune Chambre Internationale (JCI).
Heute gilt in der Schweiz die Zustimmungslösung: Eine Organspende kommt dann in Frage, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Spende zugestimmt hat. Liegt keine Willensäusserung vor, müssen die Angehörigen entscheiden.
Bei der erweiterten Widerspruchslösung sollen diese eine Organspende ablehnen können, wenn dies dem Willen der verstorbenen Person entspricht. Wie Immer sagte, unterstützt Swisstransplant den Einbezug der Angehörigen.